Zum Hauptinhalt springen

Außensperrzeiten für die Gastronomie

Dienstag, 31.05.2011

Der Senat der FHH hatte im Jahr 2007 beschlossen, den Modellversuch „längere Betriebszeiten für die Außengastronomie“ in Hamburg dauerhaft einzuführen. Das sogenannte Senatsmodell für die Außengastronomie legt die Außensperrzeit für gastronomische Betriebe allgemein bis 23 Uhr und an Freitagen, Sonnabenden sowie den Abenden vor Feiertagen bis 24 Uhr fest.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wurde für den Modellversuch „längere Betriebszeiten für die Außengastronomie“ eine Evaluation durchgeführt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?

2. Wurden die für die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigungen zuständigen Bezirksämter und Bezirksversammlungen bei der Einführung des Senatsmodells beteiligt und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?

3. In wie weit sind die Bezirksämter an die starre Regelung der Außensperrzeiten bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigung gebunden oder besteht seitens der der Bezirksämter die Möglichkeit die Außensperrzeiten für einzelne Gebiete zu modifizieren?

4. Wie hat sich die Beschwerdelage über Ruhestörungen, Vermüllung des öffentlichen Raumes, Ordnungswidrigkeiten und Nichteinhaltung der Außensperrzeiten im Umfeld von Außengastronomie seit der Einführung des Senatsmodells im Zeitverlauf jeweils in den Bezirken und Außengastronomielagen entwickelt?

5. Hat im Zusammenhang mit der Einführung des Senatsmodells eine Konzeptentwicklung für Kontrolle der Außensperrzeiten und Sondernutzungsauflagen angesichts der allgemeinen Schichtzeiten des BOD (vgl. Drs. 19/5052) stattgefunden und wenn ja mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?