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Ausverkauf der Hamburger Hafenverwaltung II?

Donnerstag, 04.11.2010

Entgegen der kleinen schriftlichen Anfrage 19/7016 vom 19.08.2010 stellen wir heute fest, dass es Gespräche zwischen der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen gegeben hat.

Es existiert eine Ausschreibung der BWA, freihändige Vergabe Nr. F 05/2010, mit dem Titel „Chancen und Risiken für Kooperationen der Port Authorites HPA(Hamburg) und bremenports (Bremen)“.

Auftraggeber der Ausschreibung ist die FHH, Behörde für Wirtschaft und Arbeit sowie die Freie Hansestadt Bremen, der Senator für Wirtschaft und Häfen.

Die in der Ausschreibung formulierte Zielsetzung ist u.a. eine Entlastung der öffentlichen Haushalte.

Mögliche Szenarien der Zusammenarbeit der Port Authorites können sein:

a) Allgemeiner Informationsaustausch und projektbezogene Abstimmungen.

b) Projekt und aufgabenbezogene Kooperationen

c) Arbeitsteilungen von Unternehmensbereichen bis hin zu Zusammenschlüssen.

d) Zusammenschluss der Port Authorities

Inhalt der Untersuchung soll z.B auch die Überführung der Rechtsformen und (gesetzlichen) Aufträge der Port Authorities Bremen und Hamburg sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Es trifft zu, dass entsprechende Gespräche mit Vertretern der Hansestadt Bremen und der Freien Hansestadt Hamburg (Senatskanzleien und/oder BWA und/oder HPA) zu Fragen einer möglichen Zusammenführung oder Zusammenlegung stattgefunden haben, in denen es unter anderem um die Bündelung von Kompetenzen in Form einer Kooperation der staatlichen Hafenverwaltung oder Teilen davon ging?

 

Die Frage ist:

a) Wann haben diese Gespräche stattgefunden?

b) Wer hat auf Hamburger Seite teilgenommen?

c) Welches waren die konkreten Inhalte des Gespräche (bitte Themen im Einzelnen auflisten)?

d) Gibt es in diesem Zusammenhang bereits ein konkretes Verhandlungsergebnis?

e) Wenn ja, wie lautet dieses?

f) Hat es Verabredungen oder Vereinbarungen hinsichtlich des weiteren Verfahrens gegeben?

g) Ist es richtig, dass eine Verhandlungsrunde in Wilhelmshaven stattgefunden satt?

 

2. Hat es vor Aufnahme dieser Gespräche eine Senatsbefassung und gegebenenfalls eine Senatsentscheidung gegeben?

 

Falls ja:

Wann hat der Senat sich damit befasst und wie lautet dazu der Senatsbeschluss?

 

Falls nein:

Auf welcher rechtlichen bzw. verwaltungspolitischen Grundlage haben diese Gespräche / Verhandlungen stattgefunden?

 

3. Ist der Aufsichtsrat der HPA vor Beginn der Gespräche / Verhandlungen mit der Angelegenheit befasst worden?

 

Falls ja:

Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

 

Falls nein:

Warum nicht?

 

4. Ist der Personalrat hierüber informiert worden?

 

Falls ja:

Wann, durch wen und mit welchem Informationsinhalt?

 

Falls nein:

Warum nicht?

 

5. Ist es zutreffend, dass die BWA eine Unternehmensberatungsgesellschaft beauftragen will, um u.a. die Organisationsstruktur zu analysieren und zu bewerten?

 

Falls ja:

a ) Wie lautete der genaue Untersuchungsauftrag?

b ) Ist Gegenstand der Untersuchung auch die Frage, ob und ggfs. in welcher Form Teile oder möglicherweise die gesamte Hafenverwaltung mit der von Bremen zusammengelegt werden soll?

c ) Mit welchem Ziel ist dieser Ausschreibung von der BWA vergeben worden?

6. Warum wurden Teile der kleinen Anfrage 19/7016 an den Senat falsch beantwortet und wer trägt dafür die Verantwortung?