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Ausverkauf von Kunst im öffentlichen Raum?

Donnerstag, 20.01.2011

Durch eine Senatsantwort (Drs. 19/8234) wurde bekannt, dass die 1979/1980 geschaffene, 203 cm hohe Bronzefigur „Eva“ des bekannten Bildhauers Bernd Stöcker, die am 15. August 1984 im Park hinter dem Dienstgebäude des ehemaligen Ortsamtes Rahlstedt in der Rahlstedter Straße 151-157 eingeweiht wurde, 2006 mit dem Grundstück und damit im Bestand mit der Statue „Eva“ an einen privaten Investor verkauft („Projekt PRIMO“). Die Bronzefigur war 1984 zum Preis von angeblich umgerechnet 40.000 Euro, anderen Quellen zufolge waren es 35.000 DM, von der Freien und Hansestadt Hamburg angeschafft worden (Drs. 19/8280).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. In welchen weiteren Fällen wurden im Rahmen des Projekts PRIMO welche auf den Grundstücken oder in den Gebäuden befindliche Kunstwerke ebenfalls an private Investoren verkauft?

2. Wann und zu welchem Preis waren diese Kunstwerke zuvor von der Stadt angeschafft worden bzw. welchen Wert hatten sie im Zeitpunkt des Verkaufs?

3. Warum wurden diese Kunstwerke nicht vom Verkauf ausgenommen?

4. Ggf. welche vertraglichen Regelungen wurden diese Kunstwerke betreffend getroffen?

5. Inwieweit wurden die neuen Eigentümer verpflichtet, Versicherungen beispielsweise gegen Verlust und Beschädigung abzuschließen, die diese Kunstwerke umfassen?

6. In welchen Fällen wurden im Rahmen des Projekts PRIMO welche auf den Grundstücken oder in den Gebäuden befindliche Kunstwerke vom Verkauf ausgenommen und warum?