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Auswirkungen der schwarz-grünen „Kann-Kinder“-Regelung

Donnerstag, 11.11.2010

Die Verlautbarung der Schulbehörde zum Beginn des neuen Schuljahres vom 17.8.2010 sagt u.a. aus, dass im Schuljahr 2010/2011 358 Vorschulklassen mit 7.300 Schülerinnen und Schülern geplant waren. Im Vergleich zum vorausgegangenen Schuljahr 2009/2010 wäre dies ein Anstieg um ca. 14% (900 Schülerinnen und Schüler).

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Kollegen Rabe (19/7157) bestätigt der Senat diese Planzahlen und präzisiert, dass 22 zusätzliche VSK eingerichtet werden sollten.

Weiterhin ist bekannt, dass es pro Jahrgang etwa 2.000 so genannte Kann-Kinder gibt, also Kinder, die das sechste Lebensjahr erst nach dem 01. Juli vollenden (vgl. etwa Drs. 19/4197). Für diese Kann-Kinder hat der Senat die versprochene Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung gestrichen bzw. gar nicht erst eingeführt. Der Besuch der Vorschule ist auf für diese Kinder dagegen beitragsfrei.

Wenn bisher etwa die Hälfte aller infrage kommenden Kinder im letzten Jahr die Vorschule, die andere Hälfte die Kita besuchten (vgl. Drs. 19/4197) und die Zahl der Vorschüler jetzt um etwa 900 zugenommen hat, liegt die Annahme eines Zusammenhangs nahe: Man kann vermuten, dass die Eltern der Kann-Kinder jetzt in großer Zahl ihre Kinder in die Vorschule statt in die Kita schicken, weil sie dort nicht die hohen Elternbeiträge zu zahlen haben.

 

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

 

1. Wie viele der insgesamt 7.300 Kinder, die zum Schuljahr 2010/2011 in die Vorschule eingeschult wurden, sind nach dem 01.07.2005 geboren?

2. Wie viele der nach dem 01.07.2005 geborenen Kinder besuchen derzeit eine Hamburger Kita bzw. haben einen Kita-Gutschein eingelöst?

3. Trifft es demnach zu, dass eine – gemessen am bisherigen statistischen Mittel – überdurchschnittlich große Zahl von Eltern der Kinder, die nach dem 01.07.2005 geboren sind, ihre Kinder nicht in der – für sie beitragspflichtigen – Kita belassen oder angemeldet haben, sondern in der – für sie beitragsfreien – Vorschule?

4. Durch die standardisierte Viereinhalbjährigen-Untersuchung, eineinhalb Jahre vor Einritt in die Schule, wird in einer umfassenden Vorstellung der Kinder in der Schule überprüft, ob sie dem späteren Schulbesuch gewachsen sein werden. In diesem Zusammenhang werden die Kinder ermittelt, die sprachlicher Förderung bedürfen. Sie erhalten verpflichtend nach §28a des HmbSG ein Jahr vor Schuleintritt additive Sprachförderung, die in der VSK oder in der Kita durch Lehrkräfte erteilt wird.

4.1 Bei wie vielen der Kinder, die bereits die Viereinhalbjährigen-Untersuchung durchlaufen haben und derzeit eine VSK besuchen, wurde ein entsprechender Förderbedarf ermittelt und eine entsprechende Verpflichtung nach § 28a SchulG festgestellt?

4.2. Bei wie vielen der Kinder, die bereits die Viereinhalbjährigen-Untersuchung durchlaufen haben und derzeit eine Kita besuchen, wurde ein entsprechender Förderbedarf ermittelt und eine entsprechende Verpflichtung nach § 28a SchulG festgestellt?