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Auswirkungen des Hamburger Passivraucherschutzgesetzes

Dienstag, 03.08.2010

Im Dezember 2009 wurde das „Hamburgische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit“ (HmbPSchG) geändert.

Das Rauchen ist in Hamburg u.a. in Gaststätten einschließlich Diskotheken, öffentlichen Einrichtungen und Einzelhandelsgeschäfte, in denen Lebensmittel, Speisen oder Getränke angeboten werden, verboten. Dabei sind in einigen Einrichtungen Ausnahmeregelungen möglich.

Vom Rauchverbot ausgenommen ist das Rauchen auf den Terrassen von Restaurants und Cafés. In Einraumgaststätten unter einer Gastfläche von 75 Quadratmetern, die keine zubereiteten Speisen anbieten, ist das Rauchen erlaubt, wenn diese deutlich als Raucher-Gaststätten gekennzeichnet sind. Gaststätten über 75 Quadratmeter Gastfläche, die keine zubereiteten Speisen anbieten, können unter bestimmten Bedingungen Raucherräume einrichten.

Für die Einhaltung des Rauchverbots sind die Betreiber verantwortlich. Das Gesetz sieht vor, Verstöße gegen das Rauchverbot mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro zu ahnden.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie viele gastronomische Betriebe (Gaststätten, Restaurants) befinden sich in den jeweiligen Hamburger Bezirken?

 

a. Bei wie vielen dieser Gaststätten handelt es sich um Einraumgaststätten unter einer Gastfläche von 75 Quadratmetern, die keine Speisen anbieten? Wie viele davon sind jeweils auch als Raucher-Gaststätte gekennzeichnet?

b. Wie viele Gaststätten über 75 Quadratmeter Gastfläche, die keine zubereiteten Speisen anbieten, haben in den jeweiligen Bezirken Raucherräume eingerichtet?

 

2. Wie viele Verstöße gegen das HmbPSchG wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009 und in 2010 festgestellt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.

 

3. In wie vielen Fällen gab es jeweils in den Jahren 2008, 2009 und in 2010 wegen Verstößen gegen das HmbPSchG gegen die betreffenden Betriebe Sanktionen (bitte differenzieren: Belehrungen/ Mündliche Verwarnungen bei Erstverstoß/ Einleitung eines Bußgeldverfahrens/ Zwangsgeldfestsetzung/ etc.)?

 

4. In wie vielen Einrichtungen/ Betrieben wurden seit Beginn des Jahres die eingerichteten Raucherräume überprüft? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken.

a. In wie vielen Fällen wurde dabei festgestellt, dass die eingerichteten Raucherräume nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und in welcher Hinsicht? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken.

b. In wie vielen dieser Fälle sind bereits entsprechende Änderungen vorgenommen worden bzw. in wie vielen Fällen steht eine Umgestaltung des Raucherraumes ggf. noch aus und mit welchen Kosten war/ ist dies verbunden?

 

5. Wie viel Personal steht den Bezirksämtern zur Kontrolle des HmbPSchG jeweils zur Verfügung und wie hat sich die Stellenzahl seit 2008 entwickelt?

a. Wie häufig erfolgen die Kontrollen?

b. Zu welchen Uhrzeiten werden die Kontrollen vorgenommen?

c. Können durch die Kontrolle des HmbPSchG andere Aufgaben von Mitarbeitern der Bezirke nicht mehr wie bisher wahrgenommen werden und wenn ja, welche und in welchem Umfang?

 

6. Welche Umsatzeinbußen sind den gastronomischen Betrieben durch das HmbPSchG entstanden?

 

7. Welche Investitionen hatten Hamburgs gastronomische Betriebe durch die Einführung des HmbPSchG zu leisten?

 

8. Wie viele gastronomische Betriebe mussten seit Einführung des HmbPSchG schließen?

a. Wie viele gastronomische Betriebe haben jeweils in den drei Jahren vor Einführung des HmbPSchG schließen müssen?

b. Wie hat sich die Schließungsquote gastronomischer Betriebe seit 2005 entwickelt?