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Autobahndeckel A7 – Kosten und Erlöse

Montag, 25.10.2010

In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft in Drucksache 19/2471 vom 3. März 2009 beschreibt der Senat sein Vorhaben, die aus Bundesmitteln finanzierte Überdeckelung der Autobahn A7 zur städtebaulichen und landschaftsplanerischen Optimierung zu erweitern. Die von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zu tragenden Kosten der Deckelergänzungen sollen zum Teil durch Erlöse aus Verwertungsflächen kompensiert werden, deren bisherigen Nutzungen auf die Autobahndeckel verlagert werden. Der Hamburger Anteil an den Kosten der Überdeckelung wird in Drucksache 19/2471 mit 167 Millionen Euro angegeben. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Drucksache war nach eigenen Angaben des Senats die Prognosegenauigkeit bei Kosten und Erlösen aufgrund des frühen Planungsstadiums noch deutlich eingeschränkt.

 

Ich frage den Senat:

 

 

1. Wie hoch sind zum gegenwärtigen Planungsstand

 

a) die Baukosten,

b) die Planungskosten

c) die kapitalisierten Folgekosten,

d) die Kosten für ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erwartetes „vollständiges Eingriffs- und Ausgleichskonzept“ und

e) welche weiteren Kosten

 

für jeweils welche Deckelbereiche, die von der FHH zu finanzieren sind?

 

2. Wie hoch sind die bisher von der FHH finanzierten Planungskosten für jeweils welche Deckelbereiche?

 

Der Senat teilt in Drucksache 19/2471 mit, dass er die Investitionskosten der Maßnahmen zur Überdeckelung der A7 in den Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 und in die Mittelfristige Finanzplanung einstellen und rechtzeitig eine Verpflichtungsermächtigung einwerben werde.

 

 

3. Wann ist mit dem Beginn der ersten Baumaßnahmen zu rechnen, die von der FHH zu finanzieren sind?

 

4. In welcher Höhe hat der Senat in seinem Haushaltsplan-Entwurf 2011/2010

 

a) Investitionsmittel und

b) Verpflichtungsermächtigungen

 

jeweils für die Jahre 2011 und 2012 vorgesehen?

 

Die Höhe der Erlöse aus dem Verkauf städtischer Grundstücke bzw. Verwertungsflächen gibt der Senat in Drucksache 19/2471 mit 126 Millionen Euro an. Darin enthalten ist ein kalkulierter Erlös aus dem Verkauf der bisherigen Fläche der Trabrennbahn Bahrenfeld, deren Verlagerung jedoch zwischenzeitlich in Frage gestellt ist.

 

5. Wie hoch sind zum derzeitigen Planungsstand die kalkulierten Erlöse aus dem Verkauf

 

a) der Verwertungsflächen insgesamt,

b) welcher Verwertungsflächen in welcher Größe, deren Nutzungen auf die vom Bund finanzierten Autobahndeckel verlagert werden sollen und

c) welcher Verwertungsflächen in welcher Größe, deren Nutzungen auf die von der FHH finanzierten Autobahndeckel verlagert werden sollen?

 

6. Mit welchen Kosten für die FHH in welcher Höhe rechnet der Senat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Verwertungsflächen bzw. der Verlagerung ihrer bisherigen Nutzungen auf die Autobahndeckel (zum Beispiel finanzielle Hilfen oder Entschädigungen für Kleingärtner oder Kosten für Flächensanierungen)? Aus welchen Haushaltstiteln (Titelnummer und Zweckbestimmung) werden diese ggf. finanziert?