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Barrierefreier SMS-Notruf für Hörgeschädigte – eignet sich die Berliner Lösung auch für Hamburg?

Dienstag, 24.08.2010

Berlin verfügt über ein „SMS-Notruf“ für hör- und sprachbehinderte Menschen. 2008 wurde in der Einsatzzentrale der Berliner Polizei ein Faxgerät mit SMS-Funktion eingerichtet, das über eine Sondernummer Notrufe per SMS empfängt.

 

Auch wenn der Berliner SMS-Notruf im rechtlichen Sinne nicht als Notruf einzuordnen ist, da er aus rechtlichen und technischen Gründen nicht über die Nummer 110 gesendet werden kann, wurde auf diesem Weg für Hörgeschädigte ein wichtiger zusätzlicher Weg eröffnet, Notrufe abzusetzen.

 

Ich frage den Senat oder die zuständige Behörde:

1. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der ergänzenden Einführung eines „SMS-Notrufs“ für hör- und sprachbehinderte Menschen in Hamburg nach dem Vorbild des in Berlin praktizierten technischen Verfahrens eines entsprechenden „SMS-Notrufs“ für die Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe für Hörgeschädigte?

2. Sieht der Senat andere technische Möglichkeiten, einen „SMS-Notruf“ für hör- und sprachbehinderte Menschen einzurichten?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, einen „SMS-Notruf“ für hör- und sprachbehinderte Menschen gebührenfrei zu gestalten?

4. Liegen in Hamburg die technischen Voraussetzungen für solch einen „SMS-Notruf“ für hör- und sprachbehinderte Menschen vor?

4.1 Wenn nein, warum nicht?

4.2 Wenn ja, plant der Senat einen „SMS-Notruf“ für hör- und sprachbehinderte Menschen einzuführen? Wenn ja, zu wann wäre dies realisierbar? Wenn nein, warum nicht?