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Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Neugraben

Freitag, 08.08.2014

Im Zuge der RISE – Planungen für Neugraben und der Umsetzung des Bebauungsplanes NF 65 sollte auch der barrierefreie Zugang zum Bahnhof Neugraben verbessert werden. Dieser ist zurzeit über zwei Schrägaufzüge im Westzugang des Bahnhofes realisiert, wobei auch die Rampe zu diesen Aufzügen dem § 52 „Barrierefreies Bauen“ der Hamburgischen Bauordnung nicht mehr genügen dürfte.

 

Die Planungen des Konzepts „Neugraben Bahnhofvorplatz + ZOB + Fußgängerbrücke“ im Rahmen des RISE Programms sahen vor, die Fußgängerbrücke und das Obergeschoss des Bahnhofs am Ostzugang mittels zweier Rampen und eines Aufzugs zu erschließen. Die Nordseite des Bahnhofs soll im Rahmen der Bauprojekte des B - Planes NF 65 aus dem Vogelkamp Neugraben mit einem Aufzug erschlossen werden. Weiter sollte in Zusammenarbeit mit der S-Bahn ein Aufzug zu den Gleisen 2 und 3 realisiert werden.

 

Inzwischen haben die Gebietsentwickler der STEG mitgeteilt, dass es keinen Umbau der Fußgängerbrücke geben wird. Auch die Entwicklung des Vogelkamps Neugraben befindet sich in der Überplanung.

Die barrierefreie Anbindung des Bahnhofs auf der Seite des Elbmosaiks stellt nicht nur den Zugang zum Bahnhof für die Bewohner des Quartiers dar, sondern auch die kürzeste Fußwegverbindung zum Neugrabener Zentrum.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Was sind die aktuellen Planungen für die Fußgängerbrücke zum Bahnhof Neugraben?

 

2. Was sind die aktuellen Planungen für eine Aufzugerschließung des Südosteingangs des Bahnhofes?

 

3. Wie ist die zeitliche Perspektive eine Aufzugerschließung des Südosteingangs des Bahnhofes?

 

4. Was sind die aktuellen Planungen für eine Aufzugerschließung des Nordosteingangs des Bahnhofes?

 

5. Wie ist die zeitliche Perspektive eine Aufzugerschließung des Nordosteingangs des Bahnhofes?

 

6. Was sind die aktuellen Planungen für eine Aufzugerschließung im Osten des Bahnsteigs Gleis 2 und 3?

 

7. Wie ist die zeitliche Perspektive für eine Aufzugerschließung im Osten des Bahnsteigs Gleis 2 und 3?

 

8. Entspricht die Rampe zu den unterirdischen zwei Schrägaufzügen im Westzugang Bahnhofs Neugraben den aktuell gültigen rechtlichen Kriterien zur Barrierefreiheit solcher Anlagen? Bitte erläutern.