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Barrierefreiheit der U/S-Bahn-Haltestellen im Wahlkreis 09 (Barmbek, Dulsberg, Uhlenhorst, Hohenfelde)

Dienstag, 11.11.2014

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen in das öffentliche Leben der Stadt Hamburg ist eines der zentralen Ziele des seit 2011 amtierenden Senats. Dazu gehört wesentlich auch der barrierefreie Um- und Ausbau der U- und S-Bahnhaltestellen, der in den zehn Jahren zuvor kaum vorangekommen war.

 

Die Vorgabe des Senats an die Hochbahn, bis 2020 sämtliche ihrer Haltestellen barrierefrei auszubauen, und einen großen Teil davon bereits bis 2015, wird erfüllt: Das Ausbauprogramm befindet sich voll im Plan. Auch der barrierefreie Ausbau der S-Bahn-Haltestellen ist in den letzten Jahren, kofinanziert von der Deutschen Bahn, dem Bund und der Stadt Hamburg, zügig vorangekommen. Nach heutigem Stand stehen die Chancen sehr gut, dass bis 2016 96 Prozent, also fast alle der Hamburger S-Bahn-Haltestellen barrierefrei sein werden. Und nicht zuletzt wird auch die barrierefreie Nutzbarkeit der HVV-Busse im Rahmen des Busoptimierungsprogrammes des Senats – trotz des populistischen Widerstands sämtlicher Oppositionsparteien – kurzfristig erheblich verbessert werden.

 

Allerdings ist es mit dem Ausbau selbst nicht getan, sondern es muss von Seiten der Hochbahn und der Deutschen Bahn natürlich auch gewährleistet werden, dass die Aufzüge an den Haltestellen als wesentliches Element der Barrierefreiheit auch zuverlässig gewartet werden und unvermeidliche technische Ausfälle soweit möglich reduziert und so schnell als möglich behoben werden. Hierbei ist es in den vergangenen Monaten vereinzelt auch im Bereich des Wahlkreises 09 (Barmbek, Dulsberg, Uhlenhorst und Hohenfelde) zu Nachfragen aufgrund längerer Ausfall- und Reparaturzeiten gekommen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche U- und S-Bahn-Haltestellen im Wahlkreis 09 sind bereits barrierefrei zugänglich?

2. Bis wann werden die übrigen U- und S-Bahn-Haltestellen im Wahlkreis 09 barrierefrei plangemäß ausgebaut werden sein?

3. Welche weiteren Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit außer dem Einbau von Aufzügen wurden an den unter 1. genannten Haltestellen jeweils durchgeführt?

a. Welche Hilfestellungen gibt es an den Haltestellen jeweils für blinde und sehbehinderte Menschen zur Orientierung?

b. Welche Hilfestellungen für blinde und sehbehinderte Menschen sollen an den Haltestellen jeweils noch nachgeholt werden, und bis wann?

c. Welche Hilfestellungen für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es bisher an bzw. in den Zügen der U- und S-Bahnen?

 

4. An welchen der unter 1. genannten Haltestellen kam es seit 2010 zu Betriebsstörungen eines oder mehrerer Aufzüge, und wie lange dauerte es jeweils, bis diese behoben und die Betriebsfähigkeit wieder hergestellt war?

a. Wie werden die Fahrgäste in solchen Reparaturfällen an den betroffenen Haltestellen über die Dauer der Reparaturarbeiten, alternative Wege oder Nutzungsmöglichkeiten informiert?

b. Welche Möglichkeiten haben Fahrgäste, die Hochbahn oder die Deutsche Bahn über nicht betriebsbereite Aufzüge zu informieren, und wie werden diese Möglichkeiten gegenüber den Fahrgästen kommuniziert?

 

5. Wie oft werden die Aufzüge an den unter 1. genannten Haltestellen von den zuständigen Unternehmen regelhaft gewartet? Durch welche Maßnahmen wird die Funktionsfähigkeit der Aufzüge zwischen den Wartungen kontrolliert und sichergestellt?