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Bau, Instandhaltung und Pflege von Schulsportstätten

Freitag, 15.10.2010

Mit der Gründung des Sondervermögens Schule – Bau und Betrieb ist der Haushaltstitel 3010.701.70 Bau von Schulsporthallen durch den Überleitungsplan in die Position B.I.1 des Wirtschaftsplans übergeleitet worden. Der ehemalige Haushaltstitel ist, wie aus der Antwort der Senats auf die Großen Anfrage der SPD-Fraktion 19/6885 hervorgeht, seit 2004 teilweise um mehr als 3 Millionen Euro abgesenkt worden und auf einem um über 2 Millionen Euro niedrigeren Niveau als 2004 und 2005 in den Wirtschaftsplan 2010 des Sondervermögens überführt worden. Aus der Drucksache 19/6865 gehen auch Sporthallensanierungen, sowie Neubauten hervor. Zukünftig stellt sich die Frage, wie bedarfsgerecht, im Sinne einer flächendeckenden Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Sporthallen und Außenanlagen, durch das Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb geplant wird und wie sich die Mittel für den Sporthallenbau entwickeln sollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Neubaumaßnahmen von Sportanlagen sind bis zum Stichtag 15.Oktober 2010 in 2010 durch das Sondervermögen Schule begonnen worden? Bitte aufschlüsseln in Schulsporthallen und Außensportanlagen und Art der Maßnahmen.

2. Welche Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind bis zum Stichtag 15.Oktober 2010 in 2010 durch das Sondervermögen Schule durchgeführt worden? Bitte aufschlüsseln in Maßnahmen in und an Schulsporthallen und Außensportanlagen.

3. Wie hoch waren die jeweiligen finanziellen Mittel für die in Frage 1 und Frage 2 abgefragten Maßnahmen, die durch das Sondervermögen Schule aufgewandt worden sind? Bitte nach Höhe und einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln.

4. Gibt es einen Investitionsplan oder Ähnliches für den Neubau von Schulsportstätten und / oder Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Schulsportstätten?

a. Wenn ja, bitte der Anfrage beifügen.

b. Wenn nein, warum nicht?

5. Nach Angaben des Senats in Drs. 19/4208 beträgt der Instandhaltungsstau an den staatlichen Hamburger Schulen 3 Milliarden Euro und der Zubaubedarf 1,2 Milliarden Euro. Welchen Anteil haben an den jeweiligen Angaben Schulsportstätten? Bitte aufschlüsseln in den Instandhaltungs- und Zubaubedarf.

6. Werden bei der Anpassung des Schulentwicklungsplans die Abschätzungen des Zubaubedarfs bei Schulsportstätten durch andere Nutzer berücksichtigt? Wenn ja, wie werden weitere Nutzer von Schulsportstätten in diese Abschätzungen, beispielsweise durch Beteiligung des Sportamts und des Hamburger Sportbundes, mit einbezogen?

a. Wenn ja, in welcher Form?

b. Wenn nein, warum nicht?