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Baumaßnahmen an den Hochschulen

Montag, 10.01.2011

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drs. 19/8149) zu den Ausgaben für Wissenschaft und Forschung seit 2008 führt der Senat aus, wie sich seinem Haushaltsplanentwurf 2011/2012 zufolge die Investitionsausgaben für die einzelnen Hochschulen entwickeln sollen. Mit Ausnahme der HafenCity-Universität, deren neues Gebäude sich in den Zahlen widerspiegelt, ist bei allen Hochschulen eine Planung für eine deutliche Verringerung der Investitionsausgaben zu erkennen. Für die Universität Hamburg sind für sämtliche Investitionen – also nicht nur Bauinvestitionen - im Jahre 2011 lediglich 21 Mio. Euro und 2012 gar nur noch 13 Mio. Euro im Haushaltsplanentwurf eingeplant worden. Für alle staatlichen Hamburger Hochschulen insgesamt sind im Jahre 2012 knapp 29 Mio. Euro an Investitionsmitteln vorgesehen.

Umso verwunderlicher war die vollmundige Ankündigung von Senatorin Gundelach in einer Pressemitteilung vom 21.12.2010, der Senat habe vor, zukünftig bis zu 100 Mio. Euro jährlich für den Hochschulbau zur Verfügung stellen.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie groß ist die Summe von den in Drs. 19/8149, Frage 1 genannten Investitionsmitteln der Jahre 2011 und 2012, die jeweils für Hochschulbaumaßnahmen vorgesehen ist? Bitte für jede Hochschule einzeln aufführen.

2. Woraus ergibt sich konkret die genannte Summe von 100 Mio. Euro, die der Senat zukünftig für den Hochschulbau zur Verfügung stellen will?

3. Wie begründet der Senat das eklatante Missverhältnis zwischen den unter 1. genannten Investitionsmitteln für Baumaßnahmen, wie sie der Senat in seinem Haushaltsplanentwurf 2011/2012 zugrunde gelegt hat und den angekündigten 100 Mio. Euro?

4. Sofern die „bis zu 100 Mio. Euro jährlich“ für den Hochschulbau aus einem „Sondervermögen Hochschulbau“ (= Schattenhaushalt) finanziert werden sollen: Wie verträgt sich dies mit der eindeutigen Aussage des Senats vom 07.12.2010 auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/8025), es würden keine gezielten Vorbereitungen zur Einrichtung eines Sondervermögens Hochschulbau getroffen, was der Senat zum Anlass nahm, meine weiteren konkreten Fragen zur Einrichtung eines Sondervermögens Hochschulbau nicht zu beantworten?