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Bauverzögerungen und Mehrkosten im Projekt Elbphilharmonie

Montag, 25.01.2010

In einem Schreiben mit Datum vom 12. Januar 2010 hat die HOCHTIEF Construction AG (Hochtief) gegenüber der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG (Elbphilharmonie Bau KG) bzw. der Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) zu den Zwischen- und Fertigstellungsterminen beim Bau der Elbphilharmonie Hamburg Stellung genommen. In dem Schreiben heißt es:

 

„Mit heutigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass die Gesamtfertigstellung mit einer Verspätung von ca. einem Jahr, d.h. erst Ende 2012 erreicht wird.“

 

Ursächlich seien unter anderem „Störungen in der bauherrenseitigen Tragwerksplanung des Stahlbaus des Großen Saals“. Nach Angaben von Hochtief musste das Unternehmen die „Einschätzung der Terminsituation“ im Rahmen seiner Hinweisverpflichtung schriftlich vortragen, weil ein hierfür anberaumter Gesprächstermin am 12. Januar 2010 von Seiten der ReGe „leider ohne Begründung abgesagt“ worden sei.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Ist ein solches Schreiben mit dem Betreff „Elbphilharmonie Hamburg – Zwischen- und Fertigstellungstermine“ bei der ReGe eingegangen?

 

Wenn ja,

 

a) wann ist das Schreiben bei der ReGe – ggf. per FAX – eingegangen,

b) wann ist das Schreiben bei der Elbphilharmonie Bau KG eingegangen,

c) wann und auf welchem Weg hat die zuständige Behörde für Kultur, Medien und Sport vom Inhalt des Schreibens erfahren,

d) wann wurde das Schreiben bzw. dessen Inhalt ggf. den Spitzen der Regierungsfraktionen zur Kenntnis gegeben und

e) wann wurde das Schreiben bzw. dessen Inhalt ggf. der Senatskanzlei zur Kenntnis gegeben? (Bitte jeweils das Datum nennen.)

 

2. Welche Senatsvertreter (Bürgermeister, Senatoren, Staatsräte) haben das Schreiben bzw. dessen Inhalt, insbesondere den Hinweis, dass die Gesamtfertigstellung der Elbphilharmonie nach Einschätzung des Generalunternehmers mit einer Verspätung von ca. 1 Jahr erreicht werden könnte, wann zur Kenntnis genommen?

 

3. War für den 12. Januar 2010 ein Gespräch zwischen Mitarbeitern von Hochtief und der ReGe terminiert, das jedoch nicht stattgefunden hat?

 

Wenn ja,

 

a) aus welchen Gründen wurde der Termin vereinbart,

b) wer sollte daran teilnehmen und

c) welche Seite (Hochtief oder ReGe) hat den Termin wann, mit welcher Begründung und in welcher Form abgesagt?

 

 

4. Welche anderen Gespräche zwischen Hochtief und der ReGe mit welchen maßgeblichen Teilnehmern haben seit dem dritten Quartal 2009 wann stattgefunden, um Terminlage oder Baufortschritt im Projekt Elbphilharmonie zu klären?

 

 

Am 18. Januar 2010 fand im Rathaus eine Besprechung zwischen dem Staatsrat der Behörde für Kultur, Medien und Sport Hill und Abgeordneten aller Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft zum Projekt Elbphilharmonie statt.

 

5. War das Schreiben vom 12. Januar 2010 bzw. dessen Inhalt der Senatorin und dem Staatsrat der Behörde für Kultur, Medien und Sport Hill zum Zeitpunkt der Besprechung ganz oder teilweise bekannt?

 

 

Am 15. Januar 2010 beantwortete der Senat in Drucksache 19/4993 die Frage, ob dem Senat, den Fachbehörden, der Elbphilharmonie Bau KG oder der ReGe Hinweise auf Kostensteigerungen beim Bau der Elbphilharmonie vorlägen, die über das in den Drucksachen 19/1841 und 19/4611 dargestellte Volumen hinausgingen. Die Antwort lautete: „Nein.“

 

6. Ist nach Auffassung des Senats eine um 12 Monate verspätete Gesamtfertigstellung der Elbphilharmonie mit Kostensteigerungen verbunden? Wenn nein, warum nicht?

 

 

In Drucksache 19/4611 vom 17. November 2009 berichtete der Senat, die Planliefertermine der städtischen Seite gegenüber der Adamanta seien „weitgehend“ eingehalten worden. Im Bereich der Tragwerksplanung sei es jedoch zu verzögerten Planlieferungen gekommen, die zu „partiellen Rohbauverzügen“ von bis zu 8 Wochen geführt hätten.

 

7. Welche Vereinbarungen zur Haftung bzw. Kostenübernahme enthält der in Drucksache 19/1841 dargestellte Nachtrag 4 für den Fall, dass der zwischen den Vertragspartnern abgestimmte und synchronisierte Terminplan nicht eingehalten wird?

 

8. Ist der Generalplaner für die in Drucksache 19/4611 genannte Verzögerung der Planlieferung verantwortlich?

 

Wenn ja,

 

a) verstößt der Generalplaner damit gegen seine Verpflichtungen aus Nachtrag 4 und hat die Stadt ihm gegenüber Forderungen zur Übernahme eventueller Mehrkosten erhoben?

 

Wenn nein,

 

b) welcher Vertragspartner der Stadt ist für die Verzögerung der Planlieferungen verantwortlich und wurde dieser zur Übernahme eventueller Mehrkosten aufgefordert bzw. verpflichtet?