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Bauvorhaben und Kampfmittel

Freitag, 22.10.2010

In § 1 Abs. 4 der Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO) wird ausgeführt: „Verdachtsflächen sind Grundstücke, auf denen sich nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörde Kampfmittel befinden oder befinden können….Bebaute Flächen gelten dann als Verdachtsfläche, wenn auf Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung baulicher Maßnahmen bestehende Gebäude so verändert werden, dass in den Baugrund eingegriffen werden muss.“. Und weiter heißt es in § 5 Abs. 1:“Eigentümer einer Verdachtsfläche, auf der bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, sind verpflichtet, ein geeignetes Unternehmen in dem erforderlichen Umfang mit der Durchführung von Aufgaben der Sondierung auf der betroffenen Fläche und dem Freilegen eines Kampfmittels oder Verdachtsobjektes zu beauftragen.“.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

1. Wie definieren der Senat oder die zuständigen Fachbehörden den Begriff „Verdachtsfläche“?

 

2. Muss Grundsätzlich für jedes Bauvorhaben, bei dem – gem. § 5 KampfmittelVO - in den Baugrund eingegriffen wird, ein Antrag oder eine Abfrage gestellt werden oder gibt es Ausnahmen?

a.) Wenn ja, welche?

 

3. Werden alle Grundstücke in Hamburg separat nach ihren Flurstücknummern oder den Straßennamen mit Hausnummern in einem Verdachtskataster geführt oder ist dies aus Datenschutz nicht möglich?

 

4. Wie hat sich die Personalsituation des GEKV (Referat Gefahrenerkundung Kampfmittel) seit in Kraft treten der KampfmittelVO am 13. Dezember 2005 verändert? Bitte die Personalstärke der GEKV für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 angeben?

 

5. Wie viele Anfragen zu Verdachtsflächen wurden beim GEKV in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 eingereicht und beantwortet? Bitte gesondert nach a.) Antrag auf Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung und b.) Antrag auf Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters auflisten.

 

 

6. Wie viele dieser Anfragen/Anträge wurden in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 positiv beantwortet?

 

7. Wie viele Bauherren mussten in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 – gem. § 5 KampfmittelVO – ein geeignetes Unternehmen zur Sondierung beauftragen?

 

8. Auf wie vielen dieser Grundstücke, deren Anfragen/Anträgen in den Jahren 2006 – 2010 positiv beantwortet wurden, wurden tatsächlich Kampfmittel gefunden?