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Beantragung und Ausgabe des neuen Personalausweises in Hamburger Kundenzentren

Freitag, 10.09.2010

Zum 1. November 2010 wird in den Kundenzentren der Bezirksämter in Hamburg die Beantragung von Personalausweisen auf den „neuen Personalausweis“ (nPA) umgestellt. Durch die Umstellung in Verbindung mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen und Zusatzfunktionen des nPA ändern sich sowohl das Antrags- als auch das Ausgabeverfahren für den Ausweis signifikant.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. An jeweils wie vielen Arbeitsplätzen in wie vielen Kundenzentren können in Hamburg derzeit und künftig Personalausweise beantragt werden?

 

2. Mit welchen Geräten ist ein Sachbearbeitungsplatz für die Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen derzeit in Hamburg ausgestattet und welche Geräte werden mit Einführung des nPA zusätzlich benötigt?

 

3. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Arbeitszeit für die Beantragung und Ausgabe eines Personalausweises etwa und wie werden sich diese Zeiten mit Einführung des nPA jeweils schätzungsweise verändern?

 

4. Im Zuge der Beantragung und Ausgabe des nPA muss der Bürger zahlreiche Dokumente unterschreiben, die Unterschriften müssen im Nachhinein zu Nachweiszwecken archiviert werden.

a. Wie viele Unterschriften sind im Zuge der Beantragung und Ausgabe eines nPA minimal / maximal zu leisten?

b. Trifft es zu, dass die unterschriebenen Dokumente nach derzeitigem Stand durch den jeweiligen Sachbearbeiter zu Archivierungszwecken einzeln gescannt werden müssen? Wenn ja, wie lange dauert dieses etwa pro Dokument?

c. Ist geplant zur Vereinfachung dieses Verfahrens auf elektronische Unterschriftenerfassung umzustellen? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

 

5. In wie vielen Kundenzentren werden im Zusammenhang mit der Einführung des nPA welche baulichen Maßnahmen nötig (Umbau von Arbeitsplätzen, Schaffung von Diskretionszonen für sichere Eingaben von PIN-Codes etc.), welchen Umfang haben diese und wer trägt die Kosten hierfür?

 

6. In welchen Kundenzentren wurden die unter 5. abgefragten Maßnahmen bereits umgesetzt und für wann sind diese in den übrigen Kundenzentren jeweils zur Umsetzung vorgesehen?

 

7. Welche Schulungen erhalten die an der Beantragung und Ausgabe des nPA beteiligten Mitarbeiter jeweils und bis wann werden diese Schulungen abgeschlossen sein?

 

8. Welches Informationsmaterial wird dem Bürger zum nPA und seinen Sicherheitsmerkmalen und Zusatzfunktionen wann und durch wen zur Verfügung gestellt, wer trägt die Kosten hierfür?