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Bebauungsplan Jenfeld 23 (XIII) / Jenfelder Au: Wann ist nun wirklich Baubeginn und welche Kosten für die Erschließung fallen an?

Freitag, 03.06.2011

In der Beantwortung auf meine Schriftliche Kleine Anfrage aus dem Juni 2010 (Drs. 19/6550) nannte der Senat Kosten i.H.v. 25 Millionen Euro für reine Erschließungsaufwendungen (ohne Geländemodellierung, Baufeldfreimachung, Gebäudeabbruch etc.).

In der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage aus dem August 2010 (Drs. 19/6940) hat der Senat die Erstellung einer Haushaltsunterlage Bau (HU Bau) aversiert.

In einem Antrag auf Nachbewilligung gem. § 33 Landeshaushaltsordnung (Drs. 19/6497) hat der Senat die Kosten in Höhe von vierzig Millionen Euro für die umfassende Erschließung beziffert sowie die Zustimmung weiterer sieben Millionen Euro für die Kampfmittelräumung (Titel 6300.788.05) erbeten. Zudem wurde eine weitere Rückstellung „zur Absicherung der Gesamtmaßnahme“ in Höhe von 33 Millionen Euro beantragt (Titel 6300.789.05).

In der Beantwortung auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von mir (Drs. 19/6550) gab der Senat an, dass die Rückbauarbeiten noch in 2010 abgeschlossen sein sollen. Im Anschluss solle die Kampfmittelräumung beginnen.

Zudem würden mit den Erschließungsarbeiten nach Bewilligung der entsprechenden Mittel durch die Bürgerschaft begonnen werden. Der Abschluss richte sich nach der Vermarktung der Flächen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Auf welcher planerischen Grundlage wurden die in Drs. 19/6497 eingeforderten Kostensteigerungen begründet?

2. Wie setzen sich die genannten vierzig Millionen zusammen? Bitte darstellen nach

a. Gebäudeabbruch

b. Baufeldfreimachung

c. Kampfmittel- und Altlastenräumung

d. Geländemodellerierung

e. Erschließung der Baufelder

f. Sonstige Positionen (bitte benennen)

3. Sind die vom CDU-geführten Senat bezifferten Kosten in Höhe von vierzig Millionen Euro nach gegenwärtigem Stand der Planung noch auskömmlich? Wenn nein, aus welchen Gründen?

 

4. Konnten die Rückbauarbeiten plangerecht im Jahr 2010 abgeschlossen werden?

5. Wurde mit der Kampfmittelräumung begonnen?

a. Wenn ja, wann ist mit einem Abschluss dieser Maßnahmen zu rechnen?

b. Wenn nein, worin liegt diese Verlängerung begründet?

c. Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Maßnahmen zu rechnen?

6. Die Mittel für die Erschließung wurden durch die Bürgerschaft bewilligt. Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Beginn der Erschließungsmaßnahmen zu rechnen? Welche Verzögerungen sind bisher angefallen?

7. Wie läuft die Vermarktung der Flächen? Insbesondere ist zu nennen:

a. Wie viele konkrete und seriöse Interessenten haben sich für die Entwicklung der Fläche gemeldet?

b. Wurden Projektentwickler gezielt angesprochen? Wenn ja, welche und wie viele und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

c. Wie hoch ist der Anteil an bereits vermarkteten Flächen in Prozent und absoluten WE im Verhältnis zum Gesamtvorhaben?

8. In Zusammenhang mit einer möglichen Unterbringung von Bauwagen aus Wilhelmsburg wurde bekannt, dass offenbar erhebliche Verzögerungen bei der Realisierung eingetreten sind, so dass die Fläche für eine Zwischennutzung auf Dauer von drei Jahren in Betracht gezogen werden konnte.

a. Seit wann ist diese Verzögerung von mehreren Jahren bekannt? Wodurch ist diese entstanden?

b. In welchem Umfang würde die Verlegung der Bauwagen den Fortgang der bauvorbereitenden Maßnahmen beeinträchtigen?

9. Zuletzt wurde ein Erschließungsbeitrag i.H.v. 32 TEUR je Wohneinheit angesetzt.

a. Ist aus Sicht des Senats dieser Erschließungsbetrag noch realistisch oder muss dieser Erneut verändert werden? Wenn ja, inwiefern muss der Beitrag modifiziert werden?

b. Wurde in Verkaufsgesprächen dieser relativ hohe Ansatz für Erschließungsbeträge seitens der Projektentwickler als problematisch charakterisiert? Wenn ja, in wie vielen Fällen?