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Behindertenparkplatz Achtern Born 49

Montag, 07.11.2011

Vor dem BornCenter am Osdorfer Born, Bornheide 49, befindet sich ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung. Er ist gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen 314 „Parken“ sowie mit dem Zusatzzeichen 1044-10 „Rollstuhlfahrersymbol“. Zudem ist dieser Parkplatz unter der Adresse Bornheide 49 in der Liste der Hamburger Behindertenplätze des Versorgungsamtes Hamburg aufgeführt. (siehe: www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/parkpl.pdf)

Der Eintrag auf der Liste und die Verkehrsschilder deuten darauf hin, dass es ein offizieller Behindertenparkplatz ist, auf dem nur PKW stehen dürfen, die mit einem speziellen Parkausweis für Schwerbehinderte ausgewiesen sind.

 

Ich frage den Senat:

 

1) Wem gehört das Grundstück, auf dem der Parkplatz liegt? Falls es sich nicht um Grundbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg handelt:

a. Wie erklärt die zuständige Behörde die Diskrepanz, dass der Behindertenparkplatz zwar auf Privatgrund liegt, aber wie auf öffentlichem Grund markiert und katalogisiert ist?

b. Gibt es für die Diskrepanz historische Gründe? Ist der öffentliche Parkplatz einst auf Privatgrund verlegt worden? Ist im Rahmen dieser Verlegung vereinbart worden, dass der Parkplatz weiterhin wie auf öffentlichem Grund befindlich behandelt wird?

 

2) Wer hat das Verkehrszeichen 314 mit dem Zusatzzeichen 1044-10 angeordnet? Wie und wann kam es zu der Anordnung?

3)

a. Durch wen wird die korrekte Nutzung des Parkplatzes überwacht?

b. Wie oft wird der Behindertenparkplatz auf Falschparker kontrolliert?