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Behinderung von Pflegediensten durch Großveranstaltungen und Anwohner-Parkregelungen

Montag, 27.09.2010

Die Anzahl von Großveranstaltungen, die zeitweise ganze Straßenzüge und damit auch Stadtquartiere abschneiden, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Neben den traditionellen Sportveranstaltungen Marathon und Cyclassics sind Triathlon sowie weitere kleinere Laufveranstaltungen hinzugekommen.

 

Dies führt in Teilen der Stadt häufig zu Behinderungen, in deren Folge Pflegedienste ihre Klienten nicht oder nur eingeschränkt erreichen können. Dies betrifft neben einfachen Leistungen wie Medikamentenkontrollen oder „Essen auf Rädern“ jedoch auch nicht selten lebenswichtige Leistungen wie z.B. Medikamentengaben.

Gleichzeitig stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste unter erheblichen Zeitdruck, der bei weiträumigen Absperrungen von Quartieren verstärkt wird.

 

Ein weiteres Problem betrifft die Regelungen für Anwohnerparken oder Nutzung von Behindertenstellplätzen. In Quartieren mit hohem Parkdruck tauchen regelhaft Konflikte auf, wenn Pflegedienste ihre Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß abstellen können aufgrund fehlender Stellplatzkapazitäten oder der nicht möglichen Nutzung von Behinderten-Parkplätzen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Sind dem Senat bzw. den Bezirken die Probleme von Pflegediensten bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet mit Sperrungen von Straßenzügen bekannt?

a. Wenn ja, in welcher Form wurde bisher darauf reagiert?

2. In welcher Form können Pflegedienste gesperrte Straßenzüge bei sportlichen Großveranstaltungen passieren oder ist dies generell nicht möglich?

3. Ist der Senat der Auffassung, dass allein die Aufstellung von Hinweisschildern für Großveranstaltungen ausreicht, damit sich Pflegedienste auf erhebliche Einschränkungen in ihren Routinen einstellen können?

a. Wenn nein, welche ergänzenden Maßnahmen hält der Senat als geeignet und setzt diese um?

4. Sind Pflegedienste berechtigt, kurzfristig Anwohner-Parkplätze oder Behinderten-Parkplätze zu nutzen, um ihre Klienteln in einer adäquaten Zeit zu erreichen?

a. Wenn ja, wie müssen entsprechende Fahrzeuge gekennzeichnet sein?

b. Wenn nein, wie beurteilt der Senat diesen Umstand und sieht er Abhilfemöglichkeiten?

5. Ist dem Senat bekannt, dass eventuelle Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen bei „Falschparken“ durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste meistens privat gezahlt werden müssen?