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Behörde im Wahlkampffieber? (Nachfrage)

Freitag, 04.02.2011

Auf meine Anfrage Drs. 19/8540 hat der Senat ausgeführt, die Finanzbehörde werte regelmäßig im Vorfeld von Bürgerschaftswahlen die Wahlprogramme der in der Bürgerschaft bzw. im Bundestag vertretenen Parteien aus, um potentielle Be- und Entlastungen des hamburgischen Haushalts zu identifizieren und zu bewerten.

Ich frage den Senat und bitte um eine Beantwortung aufgeschlüsselt nach den einzelnen Wahlprogrammen:

1. Die Programme welcher Parteien waren Gegenstand von Prüfungen? In jeweils welchen Zeiträumen hat die Finanzbehörde jeweils welche Wahlprogramme (ganz oder teilweise) auf ihre potentiell haushaltswirksamen Punkte hin ausgewertet?

2. Ist die Antwort des Senats Drs. 19/8540 so zu verstehen, dass ausschließlich die Finanzbehörde und die Stadtentwicklungsbehörde Berechnungen zu den finanziellen Folgen der Realisierung von einzelnen Punkten der Wahlprogramme von SPD und der CDU angestellt haben?

a) Wo hat es darüber hinaus Berechnungen welcher Punkte gegeben?

b) Hat die Senatskanzlei Berechnungen zu Kosten von Ankündigungen der SPD angestellt, etwa zu den Kosten eines teilweisen Rückkaufs von Energie-Netzen?

c) In welchen Behörden wurden haushalterische Auswirkungen der Realisierung einzelner Punkte in Wahlprogrammen geprüft, um welche Ankündigungen ging es und welche Be- oder Entlastungen des Haushalts wurden dabei ermittelt?

3. Laut Senatsauskunft in Drs. 19/8540 hat die Prüfung der Wahlprogramme durch die Finanzbehörde ergeben, dass diese „eine große Anzahl von Forderungen bzw. Ankündigungen enthalten, die im Falle der Realisierung den Haushalt belasten würden“. Die „Anzahl der Ankündigungen mit haushaltsentlastender Wirkung“ sei demgegenüber deutlich geringer gewesen.

a) Wie viele potentielle Belastungen des Haushalts hat die Finanzbehörde in den einzelnen geprüften Wahlprogrammen jeweils identifiziert? Um welche Forderungen, Ankündigungen oder Versprechen handelt es sich jeweils?

b) Wie viele Ankündigungen mit potentiell haushaltsentlastender Wirkung wurden jeweils in welchen Programmen gefunden? Um welche Maßnahmen handelt es sich jeweils?

4. Der Senat hat weiter ausgeführt, „in der Mehrzahl der Fälle“ habe nur eine „sehr grobe finanzielle Größenordnung angegeben werden“ können, da die Forderungen bzw. Ankündigungen der Parteien „zum überwiegenden Teil nicht bestimmt genug gefasst gewesen“ seien, „um die Haushaltswirkung exakt berechnen zu können“.

a) Zu welchen Ergebnissen ist man bei der Auswertung der einzelnen Wahlprogramme und der Bewertung der potentiellen finanziellen Auswirkungen darin enthaltener Ankündigungen im Einzelnen gekommen? Zu welchen Punkten wurden jeweils welche finanziellen Auswirkungen errechnet, ggf. als Mindest- oder Maximalbetrag?

b) Welche Forderungen, Ankündigungen oder Versprechen waren bestimmt genug gefasst, um ihre Haushaltswirkung (mehr oder weniger exakt) berechnen zu können? Welche möglichen Be- und Entlastungen des Haushalts wurden dabei jeweils für welche Punkte errechnet?

c) Welche Forderungen, Ankündigungen oder Versprechen hat die Finanzbehörde im Wahlprogramm welcher Partei identifiziert, zu deren finanziellen Auswirkungen nur (mehr oder weniger grobe) Größenordnungen genannt werden können? Welche Größenordnungen wurden jeweils für diese einzelnen Fälle angegeben?

5. Der Senat hat mich wissen lassen, vor dem Hintergrund der Ungenauigkeit vieler Ankündigungen der Parteien „wurde darauf verzichtet, die finanzielle Gesamtwirkung der einzelnen Wahlprogramme auf den Haushalt abzuschätzen“.

a) Hat es derartige Schätzungen wenn nicht hinsichtlich sämtlicher geprüfter Wahlprogramme, so aber bezüglich einzelner Wahlprogramme gegeben und wie lauten sie ggf.?

b) War Ergebnis der Auswertungen wenn nicht eine Schätzung der finanziellen Gesamtwirkung von Wahlprogrammen, so aber eine Zusammenstellung von Schätzungen zu einzelnen Punkten, Themenkomplexen oder Ressorts? Welche Ergebnisse wurden dabei zusammengetragen?

6. Wem wurden Ergebnisse der Auswertungen der Wahlprogramme übermittelt?

a) Hat die Finanzbehörde die Ergebnisse ihrer eigenen Auswertungen für sich behalten?

b) Wurden Ergebnisse weitergegeben? Wann, auf wessen Veranlassung und aus welchen Gründen wurden derartige Angaben jeweils wem übermittelt?

c) Haben die Senatskanzlei und andere Behörden Informationen über exakte Berechnungen, grobe Schätzungen oder andere Erkenntnisse zu finanziellen Auswirkungen von Wahlversprechungen erhalten?

d) Wurden Senatsmitgliedern (exakte oder grobe) Angaben zu potentiellen Be- und Entlastungen des Haushalts infolge der Realisierung von Wahlankündigungen übermittelt?

e) Welche Mitglieder des Senats sowie Staatsräte und Präsidialbüros welcher Behörden haben Informationen zur Bewertung potentieller Be- und Entlastungen von Wahlprogrammen (oder Teilen davon) erhalten? Welche Angaben wurden übermittelt?

f) Hat der „Berater für politische Grundsatzfragen des Ersten Bürgermeisters“ solche Informationen bekommen? Ist er mit haushaltspolitischen Aspekten von Wahlversprechen von Parteien in Berührung gekommen und inwiefern?

g) Wer hat derartige Informationen ggf. über Empfänger auf Senatsseite hinaus erhalten?

7. Der Senat hat ausgeführt, über die Prüfungen in der Finanzbehörde hinaus habe die Stadtentwicklungsbehörde auf Bitten der Senatskanzlei die Kosten für die Besetzung aller Schnellbahnhaltestellen mit Sicherheitspersonal während der Betriebszeit ermittelt und am 18. Januar 2011 dazu grob geschätzte Kosten i.H.v. 43,5 Mio. € pro Jahr ermittelt.

a) Aus welchem Anlass hat die Senatskanzlei die BSU um diese Prüfung gebeten?

b) Im Wahlprogramm welcher Partei ist dieses Versprechen enthalten?

c) Wer genau in der Senatskanzlei hat die BSU wann genau gebeten, die Kosten eines solchen Projekts zu ermitteln und auf wessen Bitte oder Veranlassung (bitte jeweils Dienstposten nennen) ist dies geschehen?

d) Wie kommt der ermittelte Betrag im Einzelnen zustande? Welche Personalkosten für welche Arbeitszeit wie vieler Beschäftigter und für wie viele Schnellbahnhaltestellen wurden bei der Schätzung zugrunde gelegt?

e) Hat die Senatskanzlei die Schätzung der BSU für nachvollziehbar? Kommt die Senatskanzlei zu anderen Ergebnissen?

f) Hat die Senatskanzlei Kosten für ein solches Projekt ermittelt und ist sie dabei zu einer Kostenschätzung in Höhe von bis zu 57 Millionen Euro gelangt?

8. Der Senat hat in Drs. 19/8540 mitgeteilt, erfahrungsgemäß würden im Vorfeld von Bürgerschaftswahlen „Nachfragen der Medien zu den haushaltspolitischen Aspekten von Wahlversprechen der Parteien gestellt“. Auch zu deren Beantwortung diene die Auswertung der Wahlprogramme durch die Finanzbehörde.

a) Zu welchen Themen haben die Senatsseite im Vorfeld der anstehenden Wahlen Nachfragen der Medien erreicht?

b) Zu welchen Wahlversprechen wurden diese Fragen beantwortet, zu welchen wurden keine Angaben gemacht?

c) Welche Angaben haben welche Behörden auf Medienanfragen zu haushaltspolitischen Aspekten welcher Themen gemacht? Mit welchen potentiellen Be- und Entlastungen wurden welche Wahlversprechen beziffert?

9. Von Senatsseite sind in den vergangenen Wochen wiederholt Angaben zur Höhe der mit der Umsetzung von Wahlversprechen (insbesondere der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands) verbundenen Kosten zu hören. Auf wessen Berechnungen basieren diese Angaben?