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Behördliche Datenschutzbeauftragte

Freitag, 26.02.2010

Im Vertrag der schwarz-grünen Koalitionspartner heißt es: „Sofern noch nicht vorhanden, sollen in allen Behörden Datenschutzbeauftragte ernannt werden.“

 

Wir fragen den Senat:

 

1. In welchen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg ist bis Ende Februar 2010 noch kein Datenschutzbeauftragter ernannt worden?

2. Warum jeweils nicht (bitte für jede Behörde einzeln begründen)?

3. Wann wird dieses jeweils nachgeholt? Welche Planungen gibt es jeweils?

4. Zu welchem Zeitpunkt ist eine Änderung der Regelung des § 10 a Abs.1 Satz 1 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) mit dem Ziel, die Behörden zur Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten zu verpflichten, vorgesehen?

5. Warum ist eine Änderung des § 10 a Abs. 1 Satz 1 HmbDSG nicht erforderlich ?