Behördliche Zuständigkeit für die Lehrschwimmbecken
Dienstag, 08.07.2008
Bei der Diskussion um eine Selbstbefassung zum Thema Lehrschwimmbecken im Schulausschuss oder im Sportausschuss tauchte die Frage auf, welche Behörde eigentlich für das Thema Lehrschwimmbecken zuständig ist.
Daher frage ich den Senat:
1. Welche Fachbehörde ist federführend für die Lehrschwimmbecken zuständig?
2. Welche Abteilung bzw. Referat ist der zuständige Ansprechpartner?
3. Seit wann hat die Fachbehörde die Federführung?
4. Aus welchen Gründen wurde die Federführung der Fachbehörde übertragen?
5. Welche weiteren Behörden sind an Entscheidungen, welche die Lehrschwimmbecken betreffen, beteiligt?
6. Für welche Themen sind diese beteiligten Behörden bezüglich der Lehrschwimmbecken zuständig?
7. Welche Abteilungen bzw. Referate sind in diesen beteiligten Behörden die zuständigen Ansprechpartner?
- Juliane Timmermann (Fachsprecher:in Sport)