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Bei wie viele Schuldner/innen wird ein Insolvenzverfahren eröffnet?

Freitag, 03.09.2010

Die von der Freien und Hansestadt Hamburg beauftragten Schuldnerberatungsstellen unterstützen die von ihnen beratenen Schuldner/innen gemäß der öffentlichen Ausschreibung von 2008 u.a. bei der Antragstellung und Abgabe des Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist für überschuldete Privatpersonen ein wichtiger Schritt hin zu einem Weg aus der Verschuldung.

Nach Auskunft des Senats kontrollieren die Schuldnerberatungsstellen regelhaft ob der Insolvenzantrag der von ihnen beratenen Personen abgegeben und das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Drs. 19/5589).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Personen wurden von den öffentlich finanzierten Schuldnerberatungsstellen seit 2008 je Beratungsstelle pro Halbjahr abschließend beraten?

a. Wie viele dieser Personen haben einen Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht? Bitte getrennt nach Beratungsstellen angeben.

1. Wie viele Personen erhielten von den öffentlich finanzierten Schuldnerberatungsstellen seit 2008 je Beratungsstelle pro Halbjahr eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO?

a. Bei wie vielen dieser Personen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet? Bitte getrennt nach Beratungsstellen angeben.