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Bekämpfung pathologischer Glücksspielsucht

Montag, 15.03.2010

Glücksspielsucht ist ein ernstzunehmendes Problem. Süchtige verlieren Zeit, Geld und ihre sozialen Kontakte. Pathologisch spielsüchtig können nicht nur Glücksspiele an Automaten mit Geldgewinnmöglichkeit machen, sondern auch Spiele an Computerspielgeräten (früher nannte man sie „Telespiele“), und auch sie kosten den Süchtigen Geld. Auch wenn als „Glücksspiel“ bisher vermutlich nur das Spiel mit einer Geldgewinnmöglichkeit definiert ist, möchte ich auch dasjenige ohne Geldgewinngewinnmöglichkeit als „Glücksspiel“ bezeichnen und verstanden wissen. Erstens geht es auch hierbei (neben Geschicklichkeit, Intelligenz, Talent) um Glück, und zweitens soll dies dazu führen, dass auch diese Form der Spielsucht ernst genommen wird und man sich mit ihr ernsthaft auseinandersetzt.

In den vergangenen Jahren und Legislaturperioden sind wie¬derholt Kleine und Große Anfragen zum Thema ‚Glücksspielsucht’ gestellt und Anträge eingebracht worden. Der Senat hat in seiner Mitteilung an die Bürgerschaft, Drucksache 18/1575, ausführlich den rechtlichen Rahmen des Glücksspiels dargelegt und dargestellt, was er zur Verbesserung des Schutzes vor Spielsucht zu tun gedenkt. Die Drucksache 18/1575 ist aber nicht nur aus der vergangenen Periode, sondern mittlerweile auch mehr als fünf Jahre alt. Die Antworten des Senats auf An¬fragen zu dem Thema sind ebenfalls älter. Es ist an der Zeit, mal wieder aktuelle Zahlen abzufragen. Deswegen frage ich den Senat:

1. Wie hat sich die Anzahl der Glücksspielbetriebe (Gemeint sind damit sogenannte „Spielhallen“. Falls es sich bei der Bezeichnung „Spielhalle“ um einen Markennamen handelt, sind alle übrigen Betriebe dieser Art im Folgenden mitgemeint.) von 2005 bis 2009 in den Hamburger Bezirken jeweils verändert? Und welche Mengen an Glücksspielgeräten mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit gibt es jeweils in diesen Betrieben in den einzelnen Bezirken?

2. Wie viele Glücksspielgeräte mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit gibt es jeweils zusätzlich in Gaststätten in den sieben Bezirken, und wie hat sich ihre Anzahl von 2005 bis 2009 verändert?

3. Bei der Zahl der Betroffenen sind auch diejenigen mitzuberücksichtigen, die zu Hause einer (Online-)Spielsucht nachgehen. Wie hat sich die Anzahl der Menschen in den Hamburger Bezirken von 2005 bis 2009 verändert, die wegen einer pathologischen Spielsucht in Behandlung ist? Wie viele davon sind jeweils süchtig nach Spielen mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit, und wie viele Minderjährige befinden sich jeweils darunter?

4. Wie hoch schätzt der Senat aktuell die Dunkelziffer derjenigen ein, die jeweils süchtig nach Glücksspielen mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit sind, die sich aber nicht in Behandlung befinden?

5. Die Einnahmen aus dem Glücksspielautomatenbetrieb müssten ja 1:1 den Beträgen entsprechen, die an entsprechenden Automaten verspielt worden sind. Wie viel Geld wurde demnach in den Bezirken von 2005 bis 2009 jeweils an Automaten mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit in Spielbetrieben und Gaststätten verspielt, und wie viel Geld wurde in Hamburg online verspielt?

6. Lässt sich beziffern, wie viel Zeit Spielsüchtige jeweils an Automaten mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit bzw. zu Hause mit (Online-)Spielen mit und ohne Gewinnmöglichkeit jeweils zubringen?

7. Wie hat sich die Anzahl der Hilfseinrichtungen für Spielsüchtige von 2005 bis 2009 in den Bezirken jeweils verändert? Welche Einrichtungen gibt es aktuell in den Bezirken?

8. Sind diese Einrichtungen zurzeit ausgelastet?

a) Wenn ja, sind weitere Einrichtungen geplant und wann? Oder ist eine Ausweitung der Kapazitäten der bisherigen Einrichtungen geplant?

b) Wenn nein, was gedenkt der Senat zu unternehmen, um Süchtigen, die sich noch nicht in Behandlung befinden, diese Einrichtungen bekannt zu machen?

9. Was tut die Freie und Hansestadt Hamburg in Sachen Spielsucht-Prävention? Gibt es

a) eine beständige Präventionskampagne?

b) mehrsprachige Plakate und Informationsmaterial für Erwachsene und Jugendliche?

c) ein ‚Präventionsprojekt Glücksspielsucht’?

d) vielfältige Aktivitäten im Bereich Glücksspielprävention?

e) ein Internetportal zur ‚gluecksspielsucht-praevention.de’?

10. Bei welcher ‚Fachstelle für Suchtprävention’ o.ä. sind in Hamburg ggf. Federführung und Koordination für den Bereich Glücksspielprävention angesiedelt?

11. Wie wird verhindert, dass Minderjährige Zugang zu Glücksspielgeräten in Spielhallen haben?

12. Wie wird in Gaststätten verhindert, dass Minderjährige Zugang zu Glücksspielgeräten haben?

13. In Hamburg-Mitte wird die GAL im Regionalausschuss Billstedt ein generelles Verbot von Spielhallen beantragen. Gibt es ähnliche Bestrebungen der Parteien in anderen Bezirken? Wenn ja, in welchen?