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Beratungsangebote für Hamburger Studierende

Donnerstag, 13.11.2008

Laut der Hamburger Sonderauswertung zur 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks „Studentische Lebenswelt 2006“ hatten 69% der Studierenden allein in den zum Zeitpunkt der Befragung letzten 12 Monate Beratungs- und Informationsbedarf. Beratungsangebote für Studierende verbessern die Rahmenbedingungen für Studierende und leisten einen Beitrag zur Chancengleichheit.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Beratungs- und Informationsangebote stehen den Studierenden der Hamburger Hochschulen zur Verfügung? Bitte Träger des Angebots, Art des Angebots, Beratungszeiten, Standorte der Beratungsangebote und ggf. Kosten für Inanspruchnahme angeben.

2. Nach der Hamburger Sonderauswertung zur 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hat ein großer Teil der Studierenden Beratungs- und Informationsbedarf im psychologischen Bereich. So litten z.B. 21,3% der Studierenden an Arbeits- und Konzentrationsschwierigkeiten, 18% hatten Beratungsbedarf aufgrund depressiver Verstimmungen. 43 Studierendenwerke in Deutschland bieten eine psychologische Beratung an. Hamburg gehört nicht dazu.

a. Weshalb bietet das Studierendenwerk Hamburg keine psychologische Beratung an?

b. Welche Beratungs- und Informationsangebote gibt es für Studierende der Hamburger Hochschulen bei psychologischen Problemstellungen? Bitte Träger des Angebots, Art des Angebots, Beratungszeiten, Standorte der Beratungsangebote und ggf. Kosten für Inanspruchnahme angeben.

c. Bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde das Angebot psychologischer Beratung für ausreichend?

3. Mit welchen Kooperations- und Netzwerkpartner arbeitet das Studierendenwerk Hamburg bei der Bereitstellung von welchen Beratungs- und Informationsangeboten zusammen? Bitte jeweils Kooperations- und Netzwerkpartner den Angeboten zuordnen und dabei die Angebote nach Art, Umfang und Standort darstellen.

Die Sonderauswertung der Sozialerhebung zeigt zudem, dass 44,5 Prozent der Fragen der Studierenden nicht professionell beantwortet werden konnten, woraus das Studierendenwerk Bedarf für eine Optimierung der Angebotspalette ableitet.

4. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Einschätzung des Studierendenwerks, dass eine Optimierung des Angebots notwendig sei?

 

5. Mit welchen Maßnahmen wirkt der Senat bzw. die zuständige Behörde den mangelnden Beratungs- und Informationsmöglichkeiten für Studierende entgegen?

Da nur gut die Hälfte der Studierenden, die Beratungs- und Informationsbedarf hatten, auch Angebote des Studierendenwerks in Anspruch nahmen, leitet das Studierendenwerk zudem die Notwendigkeit einer breiteren Veröffentlichung des Angebots ab.

6. Welche Maßnahmen wurden und werden zu einer breiteren Veröffentlichung des Angebots des Studierendenwerks ergriffen?