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Beschwerden bei den Hamburger Hochschulen und bei der Wissenschaftsbehörde

Dienstag, 02.03.2010

Ich frage den Senat:

 

 

A. Beschwerden bei der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF)

 

1. Welche Verfahrensregeln gibt es in der BWF für eingehende Schreiben, in denen Vorwürfe gegen einzelne Hochschulangehörige, Klagen über die Ausstattung, Studienbedingungen oder vergleichbare Beschwerden formuliert werden? Wie werden diese Beschwerden ausgewertet und wer geht den Problemen und offenen Fragen nach? Inwiefern findet eine statistische Erfassung der Vorgänge statt und welche Vorgaben gibt es, innerhalb welcher Zeiträume den Petenten zu antworten oder Zwischennachrichten zu übermitteln sind?

 

2. Wie viele Beschwerden von Angehörigen welcher Hochschulen sind bei der Behörde für Wissenschaft und Forschung seit 2002 eingegangen? (Bitte soweit möglich nach Statusgruppen und Hochschulen aufschlüsseln)

 

3. Auf welche Bereiche in den einzelnen Hochschulen bezogen sich die Beschwerden

(Zum Beispiel: Hochschulrat, Präsidium, Dekanate, Departments, Verwaltung)? (Bitte nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)

 

4. Auf welche Problemlagen (Beispiel: Studien-, Forschungsbedingungen, Ausstattungen, persönliche Konflikte u.a.) bezogen sich die Beschwerden? (Bitte nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)

 

5. Wie viele Beschwerden haben sich auf Mobbing bezogen? (Bitte nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)

 

6. Welche Institutionen wurden bei der Bearbeitung der Beschwerden von Seiten der BWF um Amtshilfe gebeten (z.B. Rechnungshof, Staatsanwaltschaft)?

 

7. Zu welchen Ergebnissen (z.B. Ablehnung, Vermittlung, Disziplinar- oder Strafverfahren) ist die BWF in den einzelnen Hochschulen und Bereichen gekommen?

 

 

B. Beschwerden bei den Leitungen der Hamburger Hochschulen

 

1. Welche Verfahrensregeln gibt es an den Hamburger Hochschulen für eingehende Schreiben, in denen Vorwürfe gegen einzelne Hochschulangehörige, Klagen über die Ausstattung, Studienbedingungen oder vergleichbare Beschwerden formuliert werden? Wie werden diese Beschwerden ausgewertet und wer geht den Problemen und offenen Fragen nach? Inwiefern findet eine statistische Erfassung der Vorgänge statt und welche Vorgaben gibt es, innerhalb welcher Zeiträume den Petenten zu antworten oder Zwischennachrichten zu übermitteln sind? (Bitte soweit möglich nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)

 

2. Wie viele Beschwerden sind bei den Leitungen der Hamburger Hochschulen seit 2002 eingegangen? (Bitte nach Statusgruppen und Hochschulen aufschlüsseln)

 

3. Auf welche Bereiche in den einzelnen Hochschulen bezogen sich die Beschwerden (Zum Beispiel: Hochschulrat, Präsidium, Dekanate, Departments, Verwaltung)? (Bitte nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)

 

4. Auf welche Problemlagen (Beispiel: Studien-, Forschungsbedingungen, Ausstattungen, persönliche Konflikte u.a.) bezogen sich die Beschwerden? (Bitte nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)

 

5. Wie viele Beschwerden haben sich auf Mobbing bezogen? (Bitte nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)

 

6. Welche Institutionen und Einrichtungen wurden bei der Bearbeitung der Beschwerden um Amtshilfe gebeten?

 

7. Zu welchen Ergebnissen (z.B. Ablehnung, Vermittlung, Disziplinar- oder Strafverfahren) sind die Hochschulleitungen gekommen? (Bitte nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)