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Beseitigung von Winterschäden auf Straßen im Bereich Alstertal/Walddörfer (II)

Donnerstag, 16.09.2010

„Der Sommer neigt sich dem Ende zu, bald fallen die ersten Blätter von den Bäumen. Ein farbenprächtiges Schauspiel mit Schattenseiten: Bleibt das Laub liegen, besteht vor allem bei Nässe erhebliche Rutschgefahr. Passanten und Radfahrer kommen auf dem glatten Untergrund leicht zu Fall. Zudem führen verstopfte Siele und Abflüsse schnell zu Überschwemmungen. In Hamburg sind Anlieger und Eigentümer von Grundstücken nach dem Wegegesetz (HWG) verpflichtet, die an das Grundstück angrenzenden Gehwege nicht nur von Eis und Schnee, sondern auch vom Laub zu befreien. Damit Abflüsse und Siele nicht verstopfen und sich die Blätter nicht in Gräben ablagern, darf Laub aus Gärten und von Gehwegen nicht am Fahrbahnrand oder im Rinnstein abgelagert werden. Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes kontrolliert regelmäßig, ob Wege im Herbst ordentlich vom Laub und im Winter von Eis und Schnee befreit sind. Wer seiner Räumungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 250 Euro.“ - so blumig und plastisch hat das Bezirksamt Wandsbek in einer Pressemitteilung mit dem Titel „Gehwege vom Laub befreien“ die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks auf ihre „Hausaufgaben“ hingewiesen.

 

Man fragt sich anlässlich dieser Pressemitteilung, ob insbesondere das Bezirksamt (aber auch andere beteiligte Stellen) eigentlich auch seine „Hausaufgaben“ gemacht hat – insbesondere in der Beseitigung von Winterschäden.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

1. Wie hoch sind die geschätzten Schäden auf den Hauptverkehrs- und Bezirksstraßen im Bereich Alstertal/Walddörfer? Inwieweit gibt es gegenüber der Voranfrage neuere Angaben/Sachstände?

2. Wann und wo wurden/werden welche Maßnahmen zur Beseitigung von Winterschäden auf Straßen im Bereich Alstertal/Walddörfer begonnen und voraussichtlich abgeschlossen? Aus welchen Haushaltsmitteln werden diese in welchem Umfang finanziert? Inwieweit gibt es gegenüber der Voranfrage neuere Angaben/Sachstände?

3. Welcher „Rest“ an Straßen wird voraussichtlich bis wann im unreparierten, d.h. nicht durch Maßnahmen gemäß Ziff. 2 abgedeckten Zustand verbleiben? Inwieweit gibt es gegenüber der Voranfrage neuere Angaben/Sachstände?

4. In einigen Straßenbereichen wurden provisorische Sicherungsmaßnahmen nach der Frostperiode getroffen, teilweise platzen die Schlaglöcher nunmehr wieder auf. Inwieweit ist sichergestellt, dass den provisorischen „Flickschustereien“ nachhaltige Reparaturmaßnahmen nachfolgen werden (bitte mit straßenbezogen beantworten)? Inwieweit gibt es gegenüber der Voranfrage neuere Angaben/Sachstände?

5. Welche Winterschäden wurden auf Geh- und Radwegen im Bereich Alstertal/Walddörfer festgestellt? Wie stellt sich die Schadenslage insoweit im Übrigen im Bereich Alstertal/Walddörfer dar? Inwieweit gibt es gegenüber der Voranfrage neuere Angaben/Sachstände?

6. Wann und wo wurden/werden welche Maßnahmen zur Beseitigung von

(Winter-)schäden auf Geh- und Radwegen im Bereich Alstertal/Walddörfer begonnen und voraussichtlich abgeschlossen? Aus welchen Haushaltsmitteln werden diese in welchem Umfang finanziert? Inwieweit gibt es gegenüber der Voranfrage neuere Angaben/Sachstände?