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Betreuungsrecht

Dienstag, 07.09.2010

Aus der Schriftliche Kleine Anfrage 19/4160 geht hervor, dass der Abschlussbericht „Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht und Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Betreuungsrechts“ seit Ende Mai 2009 vor liegt.

Auch das Gutachten des Otto-Blume-Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik „Rechtliche Betreuung in Deutschland. Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes“ (ISG-Bericht) wurde bereits im Juli 2009 im Bundesanzeiger-Verlag veröffentlicht.

Beide Ausarbeitungen wurden von der Justizbehörde und der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz unter Beteiligung des Bezirksamtes Altona (Fachamt Hilfen nach dem Betreuungsgesetz) daraufhin geprüft, ob und inwieweit sich daraus Umsetzungsbedarf für Hamburg ergibt. Der Umsetzungsbedarf für Hamburg aus diesen Berichten wurde von einer behördeninternen Arbeitsgruppe geprüft, die von der Justizbehörde (federführend) und der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz unter Beteiligung des Bezirksamtes Altona (Fachamt Hilfen nach dem Betreuungsgesetz) gebildet wurde.

Der Senat kündigte in der angesprochenen SKA an, die Prüfung des Umsetzungsbedarfes sei nicht abgeschlossen, die behördeninterne Arbeitsgruppe würde dem Senat aber zu den Haushaltsberatungen 2011/2012 berichten.

 

Ich frage den Senat:

1. hat die behördeninterne Arbeitsgruppe inzwischen darüber berichtet, welcher Umsetzungsbedarf für Hamburg aus dem Abschlussbericht „Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht und Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Betreuungsrechts“ und dem ISG-Bericht entstanden ist?

2. Wenn ja, aus welchen Gründen hat der Senat seinerseits die Bürgerschaft bisher nicht darüber informiert?

3. Wenn nein, welchen Stand der Vorbereitung hat der angekündigte Bericht der behördeninterne Arbeitsgruppe? Und, wann wird er dann dem Seat vorgelegt?

4. Wann legt der Senat diesen Bericht der Bürgerschaft vor?