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Betriebsführungsvertrag für die öffentliche Beleuchtung (VII)

Montag, 31.01.2011

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Ökologische Stadtbeleuchtung“ (Drs. 19/1990) teilte der Senat mit, die öffentliche Beleuchtung werde von Vattenfall über einen Betriebsführungsvertrag betrieben, bei dem die Energielieferung neben Wartung, Entstörung und Instandhaltung integraler Bestandteil des Vertrages ist. An diesen Vertrag sei die Stadt bis zum 31. Dezember 2012 gebunden. In seiner Antwort auf die daran anschließende Schriftliche Kleine Anfrage „Betriebsführungsvertrag für die öffentliche Beleuchtung“ (Drs. 19/2443) teilte der Senat mit, dass die zuständige Behörde gegenwärtig die Vergabe eines Gutachtens zur Neuordnung der Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung (einschließlich Lichtsignalanlagen) vorbereite. Ziel der Untersuchung sei unter anderem die Entwicklung der wirtschaftlichsten Organisationsform, unter Berücksichtigung rechtlicher, wirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Aspekte (Drs. 19/2716). Die zuständige Behörde hat das Gutachten am 9. Juli 2010 in Auftrag gegeben, der Abschluss des Gutachtens war für das 3. Quartal 2010 geplant (Drs. 19/6686). Zuletzt lag das Gutachten erst im Entwurf vor; Abrechnung und Auswertung waren noch nicht erfolgt (Drs. 19/7693).

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

 

1. Seit wann liegt der zuständigen Behörde der Entwurf des Gutachtens zur Neuordnung der Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung (einschließlich Lichtsignalanlagen) vor?

2. Wurde das Gutachten zur Neuordnung der Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung (einschließlich Lichtsignalanlagen) mittlerweile abgeschlossen?

 Wenn ja:

a) Seit wann liegt der zuständigen Behörde das Gutachten vor?

b) Wie viel hat das Gutachten insgesamt gekostet?

c) Zu welchen Ergebnissen und zu welchen Empfehlungen kommt das Gutachten?

d) Welche Organisationsformen stehen zur Wahrnehmung der Aufgabe der Betriebsführung für die öffentliche Beleuchtung grundsätzlich zur Debatte? Bitte ausführen.

e) Inwieweit empfiehlt das Gutachten, nach Auslaufen des derzeitigen Betriebsführungsvertrages für die öffentliche Beleuchtung (einschließlich Lichtsignalanlagen) Ende 2012 einzelne Leistungen unter Marktaspekten zu vergeben und, wenn ja, welche Leistungen im Einzelnen?

 Wenn nein:

a) Warum nicht?

b) Für wann ist der Abschluss des Gutachtens nunmehr geplant?

3. Wird das Gutachten seitens der zuständigen Behörde noch vor dem 20. Februar 2011 ausgewertet und, wenn nein, warum nicht?

4. Soll das Gutachten veröffentlicht werden?

 Wenn ja: Wann und auf welche Weise?

 Wenn nein: Warum nicht?

5. Beabsichtigen der Senat bzw. die zuständige Behörde, den Betriebsführungsvertrag mit Vattenfall über die öffentliche Beleuchtung zu kündigen?

6. Welches Betriebsführungskonzept soll zukünftig zugrunde gelegt werden?

7. Im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 heißt es in den Erläuterungen zum Titel 6300.671.58 („Betriebsausgaben für die öffentliche Beleuchtung und Lichtsignalanlagen“): „Die ministerielle Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung und Lichtsignalanlagen ist im Jahr 2009 vom Amt für Verkehr und Straßenwesen auf den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verlagert worden.“

a) Wann genau erfolgte die Verlagerung der ministeriellen Zuständigkeit auf den LSBG?

b) Welche Aufgaben umfasst die ministerielle Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung und Lichtsignalanlagen?

c) Inwieweit steht der zitierte Satz im Widerspruch zu der Senatsantwort auf Frage 11. in Drs. 19/3150?

d) Wie hat sich die dort (Drs. 19/3150, Antwort auf Frage 11.) beschriebene Aufgabenverteilung im Beziehungsgeflecht zwischen zuständiger Behörde, LSBG und Vattenfall Europe Netzservice GmbH zwischenzeitlich geändert?

e) Was ist der Grund für die Verlagerung der ministeriellen Zuständigkeit?

f) Handelt es sich bei der ministeriellen Zuständigkeit des LSBG für die Öffentliche Beleuchtung und Lichtsignalanlagen um eine originäre Zuständigkeit oder eine abgeleitete?

g) Inwieweit wird der LSBG bei der Erfüllung dieser Zuständigkeit durch die zuständige Behörde überwacht und gesteuert?

8. Wurden Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von technischen Einrichtungen für die öffentliche Beleuchtung (einschließlich Lichtsignalanlagen) immer von Vattenfall bzw. ihrer Rechtsvorgänger durchgeführt?

 Wenn nein: Seit wann ist dies der Fall und warum?

9. Ist es zutreffend, dass Vattenfall mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragt wurde, die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 19/3150, Fragen 11. und 12. noch von der zuständigen Behörde bzw. dem LSBG erfüllt wurden, beispielsweise mit der Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von technischen Einrichtungen für die öffentliche Beleuchtung (einschließlich Lichtsignalanlagen)?

 Wenn ja:

a) Wer hat die Entscheidung getroffen, Vattenfall mit dieser Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen?

b) Mit welcher Begründung?

c) Um welche Aufgaben handelt es sich dabei im Einzelnen?