Betriebsgesellschaft für öffentliche Sportflächen
Montag, 15.12.2008
Der Senat soll einen Prüfauftrag zur Zusammenfassung der nicht an Vereine übertragenen Sportstätten in Hamburg an eine zu gründende Betriebs- bzw. Eigentumsgesellschaft beschlossen haben.
Ich frage den Senat:
1. Hat der Senat oder die zuständige Fachbehörde einen solchen Prüfauftrag beschlossen und in Auftrag gegeben?
a.) Wenn ja, wann wurde die Erstellung des Prüfauftrages beschlossen?
b.) Wer soll das Konzept erarbeiten?
c.) Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
2. Wer soll die Federführung für diese Betriebs- bzw. Eigentümergesellschaft übernehmen?
3. Sollen alle Hamburger Sportstätten in diese Betriebs- bzw. Eigentümergesellschaft überführt werden?
- Martina Koeppen (Fachsprecher:in Stadtentwicklung)