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Betriebsgesellschaft für öffentliche Sportflächen (III)

Dienstag, 21.04.2009

Der Senat hat am 03.09.2008 einen Prüfauftrag zur Zusammenfassung der nicht an Vereine übertragenen Sportstätten in Hamburg an eine zu gründende Betriebs- bzw. Eigentumsgesellschaft beschlossen (siehe Drs. 19/1797).

 

Ich frage den Senat:

 

1. Liegen dem Senat oder den zuständigen Fachbehörden mittlerweile neue Erkenntnisse über den Prüfauftrag vor?

a. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

 

2. Ist dem Senat oder den zuständigen Fachbehörden mittlerweile bekannt, wer die Federführung dieser Betriebs- bzw. Eigentümergesellschaft übernehmen soll?

 

3. Sollen alle Hamburger Sportstätten in diese Betriebs- bzw. Eigentümergesellschaft überführt werden?