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Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessen entschädigen

Dienstag, 26.10.2010

Nach der Versteigerung des bislang größten Frequenzpaketes in Deutschland durch die Bundesnetzagentur entstehen durch die neue Frequenznutzung Probleme für die bisherigen Nutzer, die nun in andere Frequenzbereiche „umziehen“ müssen. Es sind u.a. auch Kultur- und Bildungseinrichtungen betroffen, die den entsprechenden Frequenzbereich bislang für Datendienste und Funkmikrofone nutzen. Ihnen entstehen Kosten aus technischen Ersatz- und Zusatzbeschaffungen oder Umrüstungen. Dabei geht es beispielsweise um Bühnenproduktionen, Fernsehaufzeichnungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen in Opernhäusern, Theatern, aber auch in Kirchen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen in angemessener Form aufgefangen werden. Die Frage der Kostenerstattung war im Jahr 2009 Gegenstand der Beratungen im Bundesrat zur Frequenzbereichzuweisungsplanverordnung. Mit dieser wurden die Voraussetzungen für die Versteigerung der Frequenzen geschaffen. Darüber hinaus wurden zwischen dem Bund und den Ländern Absprachen zur Frage der Umstellungskosten getroffen. Der Bund sagte zu, die Kosten aus notwendigen Umstellungen, die sich bis Ende 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 Megahertz nutzen, in angemessener Form zu tragen.

Anknüpfend an meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/3101) frage ich den Senat:

1. a) Hat der Bund die gegenüber den Ländern und damit auch gegenüber der Freien und Hansestadt gemachten Zusagen zur Übernahme der Entschädigungskosten infolge der Frequenzumstellung bereits umgesetzt und zeitnah Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen? b) Wenn nein, was unternimmt der Senat, um die betroffenen Kultur- und Bildungseinrichtungen bei der Frequenzumstellung zu unterstützen?

2. Hat der Senat die hierfür von den Ländern vorgeschlagene Fondslösung aufgegriffen und rechtlich so ausgestaltet, dass den Betroffenen die notwendigen Umstellungskosten angemessen und zeitnah erstattet werden können? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann?

3. Hat der Senat bereits eine Regelung getroffen, wie ein angemessener Entschädigungsbetrag für private und öffentliche Rundfunksendeunternehmen sowie Sekundärnutzer (z. B. drahtlose Mikrofone) im Einzelfall auszusehen hat und wie der Anspruch bedarfsgerecht und transparent zu definieren ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, ab wann tritt diese in Kraft?

4. Mit welchen Kosten ist bei der einzelnen Kultur- und Bildungseinrichtungen in Hamburg jeweils zu rechnen?