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Betrug mit Altkleidercontainern?

Freitag, 22.11.2013

Im öffentlichen Raum tauchen wiederholt Altkleidercontainer von Privatunternehmen auf. Sie stellen die Container zur Sammlung nicht mehr benötigter Kleidung auf, um sie anschließend gewinnbringend zu verkaufen. Aktuell ist ein Fall bekannt, in dem ein Altkleidercontainer der Firma „KSB“ aus Berlin in der Mecklenburger Straße in Rahlstedt aufgestellt wurde. Besonders augenfällig ist der darauf angebrachte Aufkleber mit dem Hinweis „Dieser Container ist genehmigt“. Möglicherweise ist aber genau das Gegenteil der Fall. Auch aus dem Umland sind entsprechende Fälle bekannt. In einem Fall in Neu Wulmstorf hat die Gemeinde den Altkleidercontainer sichergestellt und mit Schrumpffolie versiegelt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele gemeinnützige und wie viele gewerbliche Sammlungen von Altkleidern wurden der zuständigen Behörde für das laufende Jahr gemäß § 18 Abs. 1 KrWG angezeigt?

2. Inwieweit und ggf. jeweils aus welchen Gründen hat die zuständige Behörde die für das laufende Jahr angezeigten gemeinnützigen bzw. gewerblichen Sammlungen von Altkleidern gemäß § 18 Abs. 5 KrWG von Bedingungen abhängig gemacht, sie zeitlich befristet, Auflagen für sie vorgesehen oder ihre Durchführung untersagt?

3. In wie vielen Fällen von aufgestellten Altkleidercontainern ist a) eine Anzeige gemäß § 18 Abs. 1 KrWG unterblieben oder b) die Aufstellung trotz Untersagung der Sammlung oder entgegen ggf. ausgesprochener Bedingungen, Befristungen oder Auflagen erfolgt?

4. Inwieweit wurden in diesem Zusammenhang Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?

5. Wie viele Fälle von auf öffentlichem Grund ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellten Altkleidercontainern wurden den örtlich zuständigen Bezirksämtern in diesem Jahr bereits bekannt?

6. Mit welchen Maßnahmen reagieren die einzelnen Bezirksämter jeweils auf ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellte Altkleidercontainer?

7. Welche dieser Maßnahmen haben sich dabei als besonders wirksam erwiesen?

8. Inwieweit kommt als Maßnahme eine Versiegelung der illegalen Altkleidercontainer in Betracht, um dem Geschäftsmodell wirksam einen Strich durch die Rechnung zu machen?