Zum Hauptinhalt springen

Bevorratung von Kaliumjodidtabletten für nukleare Katastrophenfälle (II)

Montag, 28.09.2009

BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

19. Wahlperiode

 

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter und Dr. Monika Schaal (SPD)

 

Betr.: Bevorratung von Kaliumjodidtabletten für nukleare Katastrophenfälle (II)

 

Die Strahlenschutzkommission und die Weltgesundheitsorganisation empfehlen, nach kerntechnischen Unfällen 130 mg Kaliumjodid zur Blockade der Schilddrüse einzunehmen (sogenannte Jodblockade). So könne das Risiko eines Schilddrüsenkarzinoms deutlich verringert werden. Denn kurz nach einem Reaktorunfall aufgenommenes nichtradioaktives Jod sättigt die Schilddrüse und verhindert dadurch die Speicherung von radioaktivem Jod, das in großer Menge bei einem Unfall freigesetzt und von der Bevölkerung über die Atemwege aufgenommen wird. Die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden bevorraten deshalb Kaliumjodidtabletten mit hohem Jodgehalt, um diese bei Bedarf an die Bevölkerung auszugeben, sofern sie nicht schon unter bestimmten Voraussetzungen vorher an die Haushalte verteilt wurden.

 

Laut Senatsantwort in Drucksache 19/4045 erfolgt eine Vorverteilung der Jodtabletten an die Haushalte im 0 – 10 Kilometerradius. Laut Senatsantwort in Drucksache 19/4032 wurden im Oktober 2005 an die Haushalte, die sich in dieser Gefahrenzone befinden, Berechtigungsscheine ausgegeben. Gleichwohl wird laut Senatsantwort in Drucksache 19/4045 in der Zone von 5 – 25 Kilometern eine Vorhaltung der Jodtabletten bevölkerungsnah an mehreren Stellen gewährleistet. Die Senatsantworten werfen insoweit Nachfragen auf.

 

Wir fragen deshalb den Senat:

 

1. Wie viele Menschen wohnen in den ca. 60.000 Haushalten in der Gefahrenzone (0 – 10 Kilometerradius)?

2. Wie viele dieser Menschen sind jünger als 45 Jahre?

3. Welche Teile des Staatsgebiets der Freien und Hansestadt Hamburg befinden sich in der Gefahrenzone (0 – 10 Kilometerradius)? (Bitte der Antwort Kartenausschnitt beifügen.)

4. Wie viele Berechtigungsscheine für Jodtabletten wurden ausgegeben?

5. Wie viele dieser Berechtigungsscheine wurden tatsächlich eingelöst?

6. Wie viele Menschen in Hamburg haben tatsächlich den erforderlichen Vorrat an Jodtabletten zu Hause zur Verfügung?

7. Wie erfolgt die Vorverteilung der Jodtabletten an solche Haushalte, die erst nach Ausgabe der Berechtigungsscheine im Oktober 2005 in die Gefahrenzone ziehen beziehungsweise gezogen sind?

8. Wer trägt die Kosten für die Ausgabe der Berechtigungsscheine bzw. Jodtabletten für solche „Nachzügler“?

9. In welchem Umfang werden von der zuständigen Behörde für die Haushalte in der Gefahrenzone, an die die Jodtabletten bereits vorverteilt wurden, Jodtabletten zusätzlich vorgehalten?

10. Wer trägt für die Bevorratung und Vorverteilung der Kaliumjodidtabletten in Hamburg die Verantwortung?

11. Laut Senatsantwort sind Kaliumjodidtabletten ohne Vorlage einer ärztlichen Verschreibung in Apotheken erhältlich. Das dem Senat einzig bekannte Präparat Kaliumjodid „Lannacher“ 65 mg Tabletten wird jedoch nicht über den Arzneimittelgroßhandel vertrieben, sondern muss von Apotheken aufwändig beim Hersteller in Österreich bestellt werden. Obwohl das Präparat nur 3,01 Euro kostet, kommen so noch rund 6,50 Euro Porto und Bearbeitungspauschale hinzu. Letztere entfällt bei der Abnahme von mindestens fünf Packungen. Die empfohlene freiwillige Eigenbevorratung wird so zu einer teuren Angelegenheit.

a) Warum werden Kaliumjodidtabletten für die freiwillige Eigenbevorratung nicht über den Arzneimittelgroßhandel vertrieben?

b) Wie beurteilt die zuständige Behörde diese Praxis?

c) Welche Möglichkeiten hat die zuständige Behörde, den Vertrieb von Kaliumjodidtabletten über den Arzneimittelgroßhandel sicherzustellen?

d) Wer trägt die Kosten für die „freiwillige“ Bevorratung und warum?