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Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Donnerstag, 16.12.2010

Gemäß der Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung hat jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf deren Verlangen eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung zu stellen. Dieses trifft in erheblichem Umfang auch auf Beschäftigte der verschiedenen Behörden und anderer Dienststellen der Freien und Hansestadt (FHH) Hamburg zu.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Beschäftigte der FHH haben derzeit Anspruch auf Erhalt einer Bildschirmarbeitsplatzbrille?

 

2. Wie viele Beschäftigte nutzen derzeit in etwa eine solche Brille bzw. haben eine solche beschafft?

 

3. Die Beschaffung der Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Beschäftigte der FHH wurde 2009 für den Zeitraum bis zum 30.09.2013 europaweit ausgeschrieben.

a. Wie erfolgte die Beschaffung dieser Brillen vor dem Zeitraum der hier genannten Ausschreibung?

b. Wie viele Bieter beteiligten sich an der Ausschreibung?

c. Mit welchem Angebot / Ergebnis wurde wem der Zuschlag erteilt?

d. Weshalb erfolgte die Ausschreibung für den Zeitraum von vier Jahren?

e. Weshalb erfolgte die Ausschreibung europaweit?

 

4. Wie wurde die oben genannte Ausschreibung publik gemacht / verbreitet?

 

5. Ist das Hamburger Optikerhandwerk über seine Innung oder über andere Wege auf diese Ausschreibung aufmerksam gemacht worden bzw. hat es Gespräche mit Vertretern des Handwerks hierzu gegeben?

 

6. Teilt der Senat die Auffassung, dass Größenordnung und Verbreitungsweg der Ausschreibung nicht geeignet waren, dem Hamburger Optikerhandwerk realistische Beteiligungschancen für diese Ausschreibung zu ermöglichen?

 

7. Für heilfürsorgeberechtigte Beamte der FHH besteht für die Beschaffung von Sehhilfen eine Regelung, die von einer Ausschreibung / Festlegung auf einen Anbieter abweicht. Hier werden Kosten bis zu einer bestimmten Höhe übernommen, gleich über welchen Anbieter die Beschaffung der Sehhilfe erfolgt. Weshalb wurde für die Beschaffung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen nicht auf eine ähnliche Regelung zurückgegriffen?