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Bildungschip für Kinder, die Sozialleistungen beziehen – Will Hamburg Modellregion werden?

Donnerstag, 09.09.2010

Die Berechnungen für die Neubemessung der Regelsätze für Menschen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II – im allgemeinen Sprachgebrauch: „Hartz IV“) beziehen, liegen trotz des Zeitdrucks auf deren Grundlage bis Jahresende eine verfassungskonforme Lösung vorzulegen, noch nicht vor. Die öffentliche Diskussion wird von einem Teilaspekt bestimmt: Wie kann Kindern, deren Familien im Bezug von SGB II – Leistungen sind, der Zugang zu Bildungsmaßnahmen und anderen gesellschaftlichen Aktivitäten erleichtert werden?

Arbeitsministerin Frau von der Leyen strebt trotz massiver Kritik aus ihrer eigenen Partei weiterhin an, dies über einen sogenannten Bildungschip zu ermöglichen.

Laut Beantwortung der schriftlichen kleinen Anfrage 19/7013 vom 27. August hatte sich der Senat noch nicht mit den Fragen befasst, wie er zur Einführung eines Bildungschips für Kinder, deren Familien im Bezug von Leistungen nach dem SGB II und zu einer Ausweitung auf andere „ärmere“ Familien steht. Medienberichten vom 9. September zu folge, reden die Hamburger Behörden aber bereits mit den zuständigen Stellen in Berlin über die Ausgestaltung einer solchen Karte. Sozialsenator Wersich hatte schon im August sein Interesse daran erklärt, dass Hamburg Modellregion für die Einführung einer solchen Chipkarte werden solle.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Hat sich der Senat inzwischen eine Meinung gebildet: Wie steht er zur Einführung eines sogenannten Bildungschips für Kinder, deren Familien im Bezug von Leistungen nach dem SGB II sind? Wie steht er zur Ausweitung des Bildungschips auf andere „ärmere“ Familien?

2. Haben bereits Gespräche zwischen Hamburger Behörden und den zuständigen Stellen auf Bundesebene über das Interesse Hamburgs, Modellregion zu werden und die Ausgestaltung eines Bildungschips stattgefunden?

a. Welche Hamburger Behörden führen mit welchen Stellen auf Bundesebene entsprechende Gespräche?

b. Welche Behörde hat bei den entsprechenden Gesprächen von Hamburger Seite die Federführung?

c. Wie ist der Stand der Gespräche? Gibt es bereits Signale von Bundesseite, dass Hamburg Modellregion werden wird?

3. Ist dem Hamburger Senat inzwischen bekannt, welche Leistungen über eine solchen Bildungschip abgedeckt werden sollen – reine Bildungsmaßnahmen oder auch andere Aktivitäten, die der Teilhabe dienen, wie z.B. ein Besuch im Schwimmbad?

4. Ist dem Hamburger Senat inzwischen bekannt, welches Finanzvolumen insgesamt und durchschnittlich pro betroffenem Kind für den Bildungschip zur Verfügung stehen soll?

5. Ist dem Hamburger Senat inzwischen bekannt, welche Stellen den jeweiligen individuellen Bedarf eines Kindes, der über den Bildungschip abgedeckt werden soll, festlegen sollen? Geschieht dies zentral oder bei den jeweiligen Stellen vor Ort?

6. Sollen Angebote oder Teilhabeleistungen, die Kindern, deren Familien Leistungen nach dem SGB II beziehen, bisher ohnehin unentgeltlich zur Verfügung standen, bzw. für die die Kosten von staatlichen Stellen übernommen wurden, in Zukunft ebenfalls über den Bildungschip abgerechnet werden?

a. Soll das sogenannte Schulpaket in Höhe von 100 Euro jährlich in den auf den Bildungschip aufzuladenden Betrag einfließen?

b. Sollen mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, die bisher nach § 23 SGB II (3) gesondert erbracht werden, in Zukunft über den Bildungschip abgerechnet werden?

c. Sollen Angebote bei Hamburger Einrichtungen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Kursen der Staatlichen Jugendmusikschule, an denen die Kinder im SGB II-Bezug auch bisher schon kostenlos teilnehmen konnten, in Zukunft über den Bildungschip abgerechnet werden?