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Blaues Licht an Hamburgs Schulen: Wie ernst wurden und werden Gesundheitsbedenken genommen?

Donnerstag, 11.11.2010

Bereits mit den Drucksachen 19/3215, 19/3399, 19/3522, 19/3741 und 19/3993 hatte ich zum Großversuchsprojekt „dynamisches blaues Licht“ an Hamburger Schulen gefragt.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Der Senat hatte in der Drs. 19/3215 ausgeführt, dass die zuständige Behörde 2006 als Pilotprojekt in drei Schulen jeweils einen Klassenraum mit variabler Beleuchtung ausgestattet hat. Die Auswirkungen dieser Beleuchtung wurden in einer am Zentrum für Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin des UKE durchgeführten Studie untersucht. Die Studie wurde in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführt.

Weiter hieß es, an jeder der drei Schulen wurde neben der Klasse, in der die variable Beleuchtung eingesetzt wurde, eine Parallelklasse als Kontrollgruppe in die Untersuchung einbezogen. Insgesamt hätten 166 Schülerinnen und Schüler sowie 18 Lehrkräfte an der Untersuchung teilgenommen. Nun ist aufgefallen, dass in aktuellen Berichten über die Studie angegeben wird, dass nur zwei Klassen und 116 Schülerinnen und Schüler sowie 11 Lehrkräfte beteiligt waren. Und auch Informationen über lichttechnische Daten zu den vorgegebenen Lichtszenarien werden unterschiedlich wiedergegeben.

 

a. Ist es richtig, dass wie vom Senat dargestellt in drei Schulen jeweils ein Klassenraum mit dem dynamischen Licht ausgestattet worden ist und damit drei Klassen sowie drei Kontrollklassen an dem Versuch teilgenommen haben?

Wenn ja,

aa. warum wird heute nur von zwei Klassenräumen berichtet und von 116 Schülerinnen und Schülern sowie 11 Lehrkräften in den insgesamt vier Klassen? Wenn nein,

bb. warum nicht und wieso ist die Angabe ggf. in der Drs. 19/3215 nicht korrekt erfolgt?

b. Wieso unterscheiden sich die lichttechnischen Daten der Lichtszenarien bei der Präsentationsdokumentation vom 5. Dezember 2008 zu der im Ergebnisbericht-Dokument vom 25. Mai 2009, und zwar erheblich, z.T. um ca. 30 %?

c. Sind in allen teilnehmenden Klassen die Versuche wie vorgesehen durchgeführt worden? Wenn nein, warum nicht und welche Abweichungen ergaben sich und damit auch für die Untersuchungsergebnisse?

d. Wie viele Klassen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben tatsächlich die veränderliche Beleuchtung in der vorgesehenen Art und Weise, d.h. mit den beschriebenen Lichtszenarien genutzt?

e. Die Altersgruppen der Schüler und Schülerinnen sind sehr unterschiedlich. Gab es signifikante Unterschiede bei den Ergebnissen?

 

2. Da es sich hierbei um Versuche handelt, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen:

a. War die Ethik-Kommission zu dem Vorhaben angefragt?

und wenn ja,

b. Von wem,

c. wann hat die Kommission sich hiermit befasst,

d. zu welchen Ergebnissen ist man gelangt,

e. wie hat man sich ggf. gegenüber welchen Stellen eingelassen und zu welchen Zeitpunkten?

bzw. wenn nein,

f. warum nicht?

 

3. Der Senat hatte in der Drs. 19/3215 weiter dargestellt, dass das UKE der zuständigen Behörde Untersuchungs-Ergebnisse im Februar 2009 zur Verfügung gestellt hatte. Die Ergebnisse der Studie wurden im Rahmen einer Anhörung am 12. Mai 2009, zu der unter anderem interessierte Schulleitungen, Mitarbeiter der Bauabteilung der zuständigen Behörde sowie Mitglieder des Schulausschusses der Bürgerschaft und der Deputation der zuständigen Behörde und Vertreter der Firma Philips und des ERGONOMIC Instituts eingeladen waren, präsentiert.

a. Wurden bei dieser Veranstaltung Bedenken zu der Studie vorgetragen?

Wenn ja:

b. welche,

c. Von wem?

d. Wie wurden diese Bedenken bewertet und was wurde ggf. unternommen?

e. Sind nach der Veranstaltung die Schulgremien der an der Studie beteiligten Schulen über die Bedenken informiert worden und wenn ja, wann und in welcher Form bzw. wenn nein, warum nicht?

 

4. Sind dem Senat bzw. der zuständigen Behörde ggf. weitere Bedenken gegen die Durchführung eines derartigen Versuches und Vorhabens vorgetragen worden und wenn ja,

a. welche,

b. zu welchen Zeitpunkten,

c. von jeweils wem,

d. an wen wurden die Bedenken jeweils herangetragen,

e. mit welchen Argumenten,

f. wie wurden diese Argumente bewertet?

 

5. 47 Schulen hatten sich für die wissenschaftliche Erprobung des Großversuchs gemeldet. Die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen war für die zweite Jahreshälfte 2009 vorgesehen. Im September 2009 sollten die Schulen umfassend informiert werden.

a. Wurde hierzu ein Antrag bei der Ethik-Kommission gestellt worden und wenn ja, von wem, wann und mit welchen Ergebnissen bzw. wenn nein, warum nicht?

b. Inwieweit wurden an den teilnehmenden Schulen vorab die schulischen Gremien über die Durchführung der Erprobung informiert und beteiligt, wann und mit welchen Ergebnissen?

c. Welche Schulen haben inzwischen an dem Großversuch teilgenommen bzw. nehmen teil?

d. Sind die Vergleichsklassen mit einer vergleichbaren modernen konventionellen Beleuchtung normgerecht ausgestattet worden, so dass auf etwa gleichem Niveau verglichen werden kann und wenn ja, in welcher Form bzw. wenn nein, warum nicht?

e. Wird die Beleuchtungsanlage wieder abgebaut, wenn die Schulen die veränderliche Beleuchtung nicht haben wollen und wenn nein, warum nicht?

 

6. In dem UKE-Ergebnisbericht wird angeführt, dass kontrollierte Laborexperimente auch mit Hormonuntersuchungen erfolgen sollen.

Sind diese Experimente inzwischen durchgeführt worden, wenn ja, mit welchen Ergebnissen bzw. wenn nein, warum nicht, insbesondere im Hinblick auf den Großversuch?

 

7. Fragen zur Durchführung des Großversuchs und zu ersten Ergebnissen:

a. Ist der Senat bzw. die Schulbehörde in den Großversuch eingebunden und wenn ja, in welcher Form?

b. Wer hat die wissenschaftliche „Erprobung der variablen Beleuchtungs-programme“ durchgeführt?

c. Welche pädagogischen Fragestellungen wurden bzw. werden untersucht?

d. Wurden bzw. werden auch gesundheitliche Aspekte berücksichtigt bzw. untersucht und wenn ja, welche Aspekt wurden berücksichtigt bzw. untersucht und mit welchen bisherigen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?

e. Auf welche Dauer war bzw. ist der Großversuch angelegt?

f. Welche Erkenntnisse hat die Durchführung ggf. bisher bereits an den Schulen erbracht?

g. Wem wurden bzw. werden die Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt vorgelegt?

 

8. Welche Kosten in welcher Höhe entstehen bei dem Großversuch zum „dynamischen Licht“ für

a. die Installation der Beleuchtungsanlagen,

b. die Durchführung der Untersuchungen durch das UKE und ggf. sonstige Unternehmen,

c. den Energieverbrauch der Anlagen pro Klasse,

d. die Wartung der Anlage?

 

9. Sind dem Senat/ den Behörden frühere sowie aktuelle Studien zum Thema Auswirkungen von Licht und kurzwelligen Strahlungen auf Kinder und Jugendliche bekannt und wenn ja,

a. welche,

b. von wem wurde sie jeweils verfasst,

c. mit welchen Ergebnissen,

d. wie werden die Ergebnisse mit Blick auf die Versuche in Hamburger Schulen mit dem dynamischen Licht bewertet?

 

10. Beabsichtigt der Senat/ die zuständige Behörde, ggf. weitere Schulen in Hamburg mit dem dynamischen Licht auszustatten und wenn ja,

a. warum,

b. wie viele und welche Schulen,

c. inwieweit und wann wurden die jeweiligen schulischen Gremien befasst und wie haben sich die Gremien eingelassen?

d. welche Kosten entstehen jeweils für Anschaffung, Betrieb (Energiekosten) und Wartung?