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Bodensanierungen im Hafengebiet, hier Antwerpenstraße 1 und 3

Dienstag, 19.08.2014

Im Auftrag der Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) wurde o. g. Flächen dekontaminiert.

Ich frage deshalb den Senat:

1. Zu welchem Zeitpunkt, zu welchen Konditionen (insb. Mietzins, Mietdauer, ggf. sonstige finanzielle Regelungen und Vereinbarungen) und von wem wurden die oben genannten Flurstücke, und sofern nicht deckungsgleich die Grundstücke an der Antwerpenstraße 1 und 3, zwischen 1967 bis heute gemietet und untervermietet?

2. Welcher Mieter hatte zu welchem Zeitpunkt jeweils welche Bodensanierungen vorzunehmen und aus welchem Grund?

3. Was geschah jeweils und zu welchem Zeitpunkt mit dem konterminierten und abgetragenen Boden?

3.1 Wohin und wann wurde dieses Bodenmaterial für Zwecke der Zwischenlagerung jeweils verbracht?

3.2 Wie, wann und wo wurde dieser jeweils endgültig entsorgt?

4. Was geschah mit der jeweils dekontaminierten Fläche?

5. Welcher Mieter, Vermieter und/oder Eigentümer trug zu welchem Zeitpunkt welchen Teil der Kosten und auf welcher vertraglichen Grundlage?