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Brennende Fahrzeuge in Hamburg: Wer zahlt?

Donnerstag, 29.07.2010

Seit Monaten werden in Hamburg Brandanschläge auf Fahrzeuge verübt. In der Nacht zum Dienstag, dem 27.07.2010, sind erneut sechs parkende Autos in Flammen aufgegangen. Hintergründe und Tatmotive bleiben im Dunkeln.

Neben den psychischen Folgen für die betroffenen Autohalter/ -innen, stellt sich die Frage, wer für die Schäden aufkommt.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ermöglicht offenbar bei der Erfassung von Brandstiftungen gemäß § 306 Strafgesetzbuch (StGB) keine Differenzierung nach Objekten. Daher seien Angaben zur Anzahl der in der PKS erfassten Brandstiftungen, bei denen Kraftfahrzeuge das Angriffsziel waren, nicht möglich (vgl. Drs. 19/4177).

Im April 2010 wurde eine Sonderkommission beim Hamburger Landeskriminalamt eingerichtet, die die Anschlagsserie aufklären soll. Eine Differenzierung bzw. Auflistung der Brandanschläge auf Autos müsste zumindest seit Einrichtung dieser Zentralen Ermittlungsgruppe möglich sein.

a. Wie viele Brandanschläge hat es seit Beginn des Jahres 2010 bzw., wenn dies nicht darstellbar sein sollte, seit Einrichtung der Zentralen Ermittlungsgruppe in Hamburg insgesamt sowie in den jeweiligen Hamburger Bezirken und Stadtteilen gegeben?

b. Wie viele wurden jeweils aufgeklärt?

c. Wie stellt sich die Aufklärungsquote jeweils dar?

 

2. Welche Schäden an welchen Autos und welche Schadensummen sind seit Beginn des Jahres 2010 bzw. seit Einrichtung der Zentralen Ermittlungsgruppe bei den jeweiligen Brandstiftungen entstanden?

 

3. In der Regel übernehmen Teil- und Vollkaskoversicherungen Brandschäden auch bei Brandstiftungen. Nun haben mehrere Versicherungsunternehmen auf die Auto-Brandstiftungen in Großstädten mit einer Anpassung der Gebühren reagiert. Eine Schadensregulierung soll sogar mit dem Hinweis auf „innere Unruhen“ verweigert worden sein. So in dem Fall eines Hamburger Kleinwagenbesitzers, dessen Auto in der Nacht zum 13. September 2009 angezündet wurde.

a. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Versicherungen nach Auto-Brandstiftungen in Hamburg nicht gezahlt haben und wenn ja, um welche Fälle handelt es sich (bitte Darstellung folgender Punkte: Vorfall, Datum, Geschädigte/r, Schaden, Schadenssumme, in welchem Umfang war der/ die Geschädigte ggf. bei welcher Versicherung versichert, Begründung für die Ablehnung der Schadensübernahme, Sachstand)?

b. Wie ist der Tatbestand der "inneren Unruhe" definiert? Hat es aus Sicht des Senats in Hamburg Vorkommnisse gegeben, die diesen Tatbestand erfüllten und wenn ja, welche?