Zum Hauptinhalt springen

Brummton im Hamburger Westen: Beschwerden liegen schon seit dem Jahr 2001 vor! Was wurde getan, um die Bevölkerung vor diesem Lärm zu schützen? Wann und wie wird der Senat endlich tätig werden?

Montag, 10.08.2009

Laut Antwort des Senats auf die Frage 1 meiner diesbezüglichen jüngsten Anfrage (vgl. Drucksache 19/3733) liegen dem Bezirksamt Altona seit 2001 Beschwerden über einen Brummton vor. Aus diesen und weiteren Senatsantworten ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort Nachfragen, die der Klärung bedürfen.

Daher frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Beschwerden sind seit 2001 an das Bezirksamt Altona in dieser Sache gerichtet worden?

 

2. Wurden Messungen bei den Beschwerdeführern durchgeführt? Wenn ja, wie oft, in welchem Zeitraum, zu welchem konkreten Zeitpunkten und mit welchem Ergebnis / welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wurde aufgrund dieser Beschwerden bzw. der Meßergebnisse eine wissenschaftliche Untersuchung angeordnet? Wenn ja:

a. Wer hat die Untersuchung in Auftrag gegeben?

b. Welchen Gegenstand hatte die Untersuchung?

c. Was hat diese Untersuchung gekostet?

d. Welches Ergebnis konnte festgestellt werden?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

4. Welche weiteren Schritte wurden daraufhin eingeleitet bzw. welche Konsequenzen hat das Bezirksamt Altona daraus gezogen?

 

5. Liegen dem Bezirksamt Altona die Beschwerden aus 2001 ff. sowie die darauf aufbauenden Untersuchungen noch vor? Wenn ja, um welche Ergebnisse handelt es sich im Einzelnen? Bitte ausführen. Wenn nein, warum nicht.

 

6. Laut Antwort des Senats auf Frage 2. In der liegt die aktuell vorgebrachte Beschwerde bereits seit 2007 vor. Wann (Tag) wurde die Beschwerde eingereicht und wann (Tag) hat das Bezirksamt Altona darauf reagiert?

 

7. Die zuständige Behörde hat eine Lärmmessung durchgeführt.

a. Wann, wo und in welchem Zeitraum wurden die Messungen vorgenommen?

b. Wer hat die Messungen konkret wann durchgeführt?

c. Mit welchem Gerät wurden die Messungen durchgeführt?

d. Liegt der Behörde ein Ergebnis / Gutachten der Messungen vor?

e. Wie viele konkrete Messwerte wurden während dieser Messung vorgenommen? Und wie viele dieser Messwerte wurden in den Ergebnisbericht / das Lärmgutachten aufgenommen?

 

8. Hat der Beschwerdeführer im Zeitraum der Messungen bzw. an den unter Frage 7 erfragten Zeitpunkten den Brummton wahrgenommen? Wenn ja, in welcher Intensität?

 

9. Wer hat im Bezirksamt Altona / der zuständigen Behörde von dem Gutachten Kenntnis erlangt?

 

10. Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt Altona / die zuständige Behörde aus dem Lärmgutachten gezogen?

 

11. In der Antwort des Senats auf die Fragen 2. und 4. antwortet der Senat, dass auch in 2009 keine Überschreitungen der in der DIN genannten Anhaltswerte nachgewiesen werden konnten.

Wann wurde konkret wo und bei wem gemessen?

 

12. Hat der / Haben die Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Messung/en den Brummton wahrgenommen? Wenn ja, in welcher Intensität?

 

13. Mit welchem Gerät wurde die Messung vorgenommen? Und wer hat gemessen?

 

14. Wie viele Messwerte wurden konkret genommen? Und wie hoch / niedrig waren diese?

 

15. Aufgrund der Antwort des Senats auf die Frage 5b (vgl. Drucksache 19/3733) ergeben sich Nachfragen:

 

Wurde wissenschaftlich (amtlich zugelassene Messgeräte) geprüft, ob die Anlage PETRA III einen Brummton verursacht? Wenn ja:

a. Wann wurde die Untersuchung (bitte sowohl den Zeitraum als auch den konkreten Zeitpunkt) durchgeführt?

b. Wer hat diese Untersuchung durchgeführt?

c. Welches Ergebnis wurde hatte diese Untersuchung?

d. Welches Gerät kam dabei zum Einsatz?

e. In welchem Abstand zur Anlage wurde die Messung vorgenommen?

 

Wenn nein, warum nicht?