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Brummton im Hamburger Westen (III) – Weitere Nachfragen

Donnerstag, 27.08.2009

Die Senatsantworten auf meine Kleinen Anfragen (siehe Drucksache 19/3733 und 19/3790) werfen weitere Fragen auf, die der Klärung bedürfen.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1. Auf die Frage 1 der Drs. 19/3790 antwortete der Senat, dass die für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausreiche, um eine konkrete Zahl der seit 2001 vorgebrachten Beschwerden zu ermitteln.

a. Hat die zuständige Stelle im Bezirksamt Altona mittlerweile eine Zählung der Beschwerdefälle vorgenommen, um abschätzen zu können, ob ein erhebliches Interesse an der Lösung der tieffrequenten Lärmbelästigung bestehen könnte?

b. Falls nein, beabsichtigt das Bezirksamt, dies in absehbarer Zeit zu tun?

Falls ja, wann?

Falls nein, aufgrund welcher Tatsache kann das Bezirksamt Altona innerhalb von zwei Wochen keine Auszählung der Beschwerdefälle vornehmen?

2. Wie erklärt der Senat die hohe Abweichung zwischen „Messwerten“ und „ausgewerteten Messwerten“ in seiner Antwort auf Frage 2 der Drs. 19/3790?

3. Warum wurde in der unter Antwort 2 angegebenen ersten Adresse (Messung 2007) nur knapp zweieinhalb Stunden lang gemessen, in den beiden anderen Adressen jedoch mehrere Tage?

4. In seiner Antwort auf Frage 7b führt der Senat aus, dass die Lärmmessung in 2007 vom Beschwerdeführer selbst ausgeführt wurde.

a. Wurde der Beschwerdeführer in die Handhabung des Messgerätes eingewiesen? Wenn ja, von wem?

b. Haben auch die Beschwerdeführer der unter Frage 2 genannten Adressen aus den Jahren 2008 und 2009 die Messungen selbstständig durchgeführt?

c. Ist es gängige Praxis der zuständigen Fachbehörde, Vorprüfungen von den jeweiligen Beschwerdeführern selbst durchführen zu lassen?

5. Wann wird die zuständige Verwaltungsstelle tätig werden müssen?

6. Ist in 2001 kein Gutachten seitens des Bezirksamtes zur Ursachenermittlung in Auftrag gegeben worden?

7. Der Senat führt in der Drucksache 19/3733 aus, dass ihm und den zuständigen Behörden keine entsprechende Lärmbelastung bekannt ist. Warum wird dann in der Drucksache 19/3790 jedoch darauf verweisen, dass alle auf dem Gelände des Deutschen Elektronen-Synchrotron (DESY) betriebenen Geräte vor ihrer Inbetriebnahme abgeschirmt werden müssen?

8. Welche Betriebsgeräusche werden auf dem Gelände des Deutschen Elektronen-Synchrotron (DESY) von den betriebenen Geräten erzeugt? Bitte darstellen und ausführen, welche Lärmquellen im Einzelnen abgeschirmt werden sollen.