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Brummton im Hamburger Westen (V): Weitere Nachfragen nach der nicht-identifizierbaren Ursprungsquelle

Montag, 19.10.2009

Der Brummton lässt den Hamburger Westen nicht los. Noch immer melden sich Bürgerinnen und Bürger, welche diesen wahrnehmen. Der Umstand, dass die Quelle der Lärmemissionen noch nicht

Daher frage ich den Senat:

1.) Gibt es im Wahlkreis 4, der die Stadtteile Blankenese, Iserbrook, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Rissen und Sülldorf umfasst, Entwässerungspumpen, welche je nach Pumpengröße Schallwellen im Infraschallbereich erzeugen könnten? Wenn ja, welche und wo?

2.) In der Drucksache 19/4108 gibt der Senat an, dass er zur Beantwortung der Frage, ob sich auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr in Blankenese eine Radaranlage befindet (welche theoretisch für die Erzeugung des Brummtons verantwortlich sein könnte), dass das Bundesministerium der Verteidigung angefragt worden sei – jedoch bis zum 25.09. noch keine diesbezügliche Stellungnahme vorliegt.

Ist diese Stellungnahme inzwischen eingetroffen? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, wurde von Seiten der zuständigen Behörden nachgefragt?

3.) Der Senat führt weiter in der Drucksache 19/4108 aus, dass Brummtöne, die von Hochspannungsfreilandleitungen ausgehen, können durchaus von Menschen wahrgenommen werden. Ein allgemeingültiger Bereich, innerhalb dessen ein Brummen wahrnehmbar ist, kann nicht angegeben werden, da dies von einer Vielzahl von Parametern abhängt. Er betont dabei, dass eine solche Wahrnehmung nicht mit einer erheblichen Belästigung im immissionsschutzrechtlichen Sinne gleichzusetzen sei.

Stimmt der Senat mit mir überein, dass eine solche Wahrnehmung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern durchaus belästigend wahrgenommen werden könnten? Wenn ja, was hat dies für Folgen? Wenn nein, warum nicht?

4.) Welche messbaren Grenzwerte müssten diese nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz von den Bürgerinnen und Bürger „hingenommen“ werden, bevor diese in Bezug auf das o.g. Gesetz Maßnahmen von Seiten der Politik und Verwaltung einfordern können? Bitte ausführen.

5.) In der Drucksache 19/4108 bestätigt der Senat, dass bei Messungen im Jahre 2009 das Vorhandensein eines Brummtons. Das Geräusch nahm mit Abstand zum Gebäude ab und war in einer Entfernung von zehn Metern nicht mehr feststellbar. Als Ursache wurde eine Pumpe vermutet.

a) Ist weiterhin nach der Quelle geforscht worden?

b) Hat die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Messung den tieffrequente n Ton intensiv wahrgenommen?

c) Ist die Beschwerdeführerin mit dem Ergebnis zufrieden und der Vorgang damit für das Bezirksamt Altona abgeschlossen?

6.) In der Drucksache 19/4108 gibt der Senat an, dass eine Beschwerdeführerin über tieffrequente Brummgeräusche im Haus klagte, während Messungen der zuständigen Behörde ergaben, dass die Anhaltswerte der DIN 45 680 nicht überschritten wurde. Es sei daher davon auszugehen, dass im Sinne der DIN keine erheblichen Belästigungen durch tieffrequente Geräuschimmissionen vorlagen.

a) Hat die Beschwerdeführerin zu dem Zeitpunkt der Messung den tieffrequenten Ton „intensiv“ wahrgenommen, oder gibt es Zeiten, in denen der Ton extremer wahrgenommen wurde?

b) Ist der Vorgang damit für das Bezirksamt Altona abgeschlossen?

 

7.) Zu den Senatsantworten in der Drucksache 19/4108 zur Frage 1.4.:

 

a) Zum Spiegelstrich I: Was sind „orientierende“ Messungen? Fand die nächtliche Messung in 2001 statt, während der Beschwerdeführer einen tieffrequenten Ton wahrgenommen hat?

 

b) Zum Spiegelstrich II: In welchem (Tages-) Zeitraum wurden Messungen angeboten und wurde den Beschwerdeführern eine Messung zu einem Zeitpunkt angeboten, an denen der tieffrequente Ton wahrgenommen würde („kurzfristige Messung“)?

8.) Zu den Senatsantworten in der Drucksache 19/4108 zur Frage 4. (Wellenlänge):

 

Liegen dem Senat Erkenntnisse über die Wellenlänge von tieffrequenten Tönen vor?

a) Wenn ja, wie weit können sich tieffrequenten Tönen ausbreiten? Wie lassen sich tieffrequente Töne begrenzen?

b) Nimmt die Intensität eines tieffrequenten Tons mit seiner Entfernung zum Emittenten zu?

9.) Zu den Senatsantworten in der Drucksache 19/4108 zu den Fragen 6. und 8:

 

Aus welchen Gründen sind

a) die Saugbagger und

b) der Funkturm als Emittenten auszuschließen?

10.) Zu den Senatsantworten in der Drucksache 19/4108 zu den Frage 9 und 11:

 

a) Liegt die mit Frage 9 der Drs. 19/4108 erbetene Auskunft inzwischen vor? Wenn ja, wie lautet sie.

b) Woher stammen die Angaben des Senats (100 Hz und 23,5 dB) – sind es eigene Messungen oder allgemeinverbindliche Werte?

 

b1) Auf welcher Grundlage basieren die Werte – 1 Leitungsstrang oder mehrere, Durchmesser der Leitung(en), Spannungsstärke (Durchleitung)?

 

b2) Wie viele Leitungen liegen mit welcher Spannungsstärke nebeneinander auf jenen Hochspannungsfreileitungen, die der Senat in seiner Antwort auf Frage 10 in Drs. 19/4108 angegeben hat?

 

b3) Ist die Spannung kontinuierlich hoch? Wenn nein, …

i. in welchen Zeiträumen ist die Spannung hoch (wie hoch),

ii. in welchen Zeiträumen ist sie niedrig (wie niedrig).

iii. Zu welchen Zeitpunkten finden „Umstellungen“ statt?

 

b4) Welche Auswirkungen der Jahreszeiten (insb. Frost, Hitze, Regen) auf die Spannungsstärke und Emissionen von Tönen sind dem Senat diesbezüglich bekannt?

b5): Wir zu dieser Frage in Hamburg geforscht? Wenn ja, wo und mit welchen Forschungsfragen? Wenn nein, warum nicht?