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Brummton im Hamburger Westen (VI) – wäre das Heizkraftwerk Wedel eine mögliche Quelle dieser Lärmbelastung?

Montag, 30.08.2010

Die Bürgerinnen und Bürger in Altona beklagen noch immer, dass sie des Öfteren von einem nicht zuortbaren, dröhnenden Brummen belästigt werden, der zumeist nachts auftritt. Dieser Ton wird als ein dröhnendes Brummen, tiefes Summen bzw. als ein unaufhörliches Vibrieren dargestellt.

 

Als Lärmquelle käme auch das Heizkraftwerk in Wedel in Frage. Dies ist nicht unwahrscheinlich, da beispielsweise die in großer Zahl errichteten Biogasanlagen mit nachgeschalteten Blockheizkraftwerken (BHKW) je nach Art der eingesetzten Motoren tieffrequenten Schall emittieren.

 

Da Blockheizkraftwerke in der Nähe zur Wohnbebauung errichtet werden, können Lärmbelästigungen (Schallimmissionen in Wohnräumen) speziell durch tieffrequenten Luftschall auftreten. Tieffrequenter Schall ist Schall mit Frequenzen unter 100 Hz. Tritt er im Wohnbereich auf, ist er häufig Quelle von körperlichen Beschwerden wie Schwindel oder Übelkeit; er kann jedoch auch akustisch wahrgenommen werden. Hier ist die Art der Messung von entscheidender Bedeutung.

 

Um für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Klarheit zu erlangen, frage ich den Senat:

 

1.) Welche genehmigungspflichtigen Lärmemissionen werden im Heizkraftwerk Wedel verursacht? Bitte ausführen.

 

2.) Welche Umweltauflagen muss das Heizkraftwerk Wedel gegenwärtig in Bezug auf Lärmemissionen erfüllen? Bitte darstellen.

 

3.) Müssen dort auf bestimmte Lärmquellen abgeschirmt werden? Wenn ja, welche und mit welchen Maßnahmen?

 

4.) Kommt das Wedeler Heizkraftwerk nach Kenntnis der zuständigen Behörden als Quelle für den „Brummton“ grundsätzlich in Frage (wie dies Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt und Geologie des Freistaats Thüringen für Kraftwerke nahelegen (Siehe auch im Internet unter: www.tlugjena.de/de/tlug/umweltthemen/laerm_erschuetterungen_emf/laerm/industrie_gewerbelaerm/tieffrequente_geraeuschimmissionen/content.html)?

 

Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörden?

Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführen.

 

5.) Sind nach Kenntnis der zuständigen Hamburger Behörden die entsprechenden schleswig-holsteinischen Behörden Beschwerden in Sachen „Brummton“ nachgegangen? Wenn dies den zuständigen Behörden nicht bekannt ist: Warum wurden noch keine Erkundigungen eingezogen, wenn die Folgen auch das Hamburger Landesgebiet betreffen?