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Bürgernahe Beamte an den Polizeikommissariaten 46 und 47

Montag, 06.09.2010

Die bürgernahen Beamten der Polizei sind für das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Sie sind in ihren Bereichen zumeist persönlich bekannt, stehen als Ansprechpartner für Fragen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung zur Verfügung und können aufgrund der genauen Kenntnis ihrer Tätigkeitsquartiere sicherheitsrelevante Entwicklungen frühzeitig bemerken.

 

In Harburg gibt es im Zusammenhang mit den Sparmaßnahmen im Bereich der Inneren Sicherheit im Allgemeinen und der Schließung des Polizeikommissariats 46 im Besonderen vielfach Sorgen, dass auch bei und an den bürgernahen Beamten der Polizei im Bezirk Harburg gespart werden könnte.

 

 

 

Ich frage deshalb den Senat:

 

1. Wie viele bürgernahe Beamte der Polizei gibt es in den Polizeikommissariaten 46 und 47 und für welche Bereiche sind diese jeweils zuständig?

 

2. Wie viele der in Pkt. 1 genannten Beamten gehen bis einschließlich 2012 voraussichtlich in den Ruhestand oder scheiden aus anderen Gründen aus? Bitte tabellarisch nach Monat und Jahr aufführen!

 

3. Werden alle Stellen für die bürgernahen Beamten der Polizei an den Polizeikommissariaten 46 und 47 unmittelbar nach Ausscheiden des jeweiligen Beamten neu besetzt?

3.1 Wenn Nein: Warum nicht?

3.2 Wenn Nein: Welche Stellen sollen wann neu besetzt werden?

 

4. Gibt es Pläne des Senats, das derzeitige Konzept der bürgernahen Beamten der Polizei zu verändern?

4.1 Wenn Ja: Warum und wann soll das geschehen?