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Bürgernahe Präsenz der Polizei im Jahr 2010

Donnerstag, 20.01.2011

Im Nachgang zu Drs. 19/5265 frage ich den Senat:

1. Wie viele „Personalstunden Präsenz“ hat die Polizei im Jahr 2010 und im Vergleich zum Vorjahr insgesamt geleistet?

2. In seinem Haushaltsplan-Entwurf 2011 / 2012 gibt der Senat Planwerte für die Jahre 2011 bis 2014 im Umfang von 430.000 Präsenzstunden an. Wie kommt es zu dieser Annahme, welche Erwägungen und welche Ziele liegen der Zahl zugrunde?

3. Welchen Anteil haben jeweils a) die Polizeikommissariate, b) die Wasserschutzpolizei, c) die Verkehrsdirektion, d) die Reiterstaffel, e) die Fahrradstaffel und f) die Diensthundestaffel an der Zahl der Präsenzstunden insgesamt, g) welchen Anteil haben welche anderen Einheiten? (bitte absolut in Präsenzstunden und prozentual angeben)

4. Wie hat sich die Zahl der „Personalstunden Präsenz“ im Jahr 2010 in den einzelnen Polizeikommissariaten im Vergleich zu 2009 entwickelt (bitte absolut und prozentual angeben, ohne WSPK)?

5. Wird nach wie vor die Definition der Senatsauskunft Drs. 18/3652 (Ziffer 4) bei der Erfassung der Präsenzstunden zugrunde gelegt? Hat es seit der Senatsauskunft Drs. 19/7858 Änderungen bei der Erhebung der Präsenzstunden Polizei gegeben? Inwiefern?

6. Wie hat sich die Zahl der Personalstunden durch uniformierte Kräfte zur Bekämpfung der Drogenkriminalität in 2010 im Vergleich zum Vorjahr absolut und prozentual entwickelt?