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Bundeskongress der Allgemeinen Sozialen Dienste – Rolle des Senats

Mittwoch, 24.11.2010

Vom 24.-26. November 2010 findet in Hamburg der Bundeskongress der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) unter dem Titel „Anspruch und Alltag verbinden – Der Super-ASD“ statt. Er wird vom deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. organisiert. Hamburg ist dabei Kooperationspartner.

Neben zahlreichen Referenten und Wissenschaftlern werden am Kongress auch Kolleginnen und Kollegen, die beim ASD beschäftigt sind, teilnehmen.

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wollte mit einem Infostand im Foyer der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) dabei sein, um auf die Situation der ASD-Beschäftigten aufmerksam zu machen. Dieser Infostand wurde der Gewerkschaft verwehrt.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1.) Welchen Kooperationsbeitrag leistet die FHH zu diesem Kongress?

 

2.) Mit welchen finanziellen Mitteln beteiligt sich die FHH an dem Kongress?

 

3.) Ist es zutreffend, dass der Gewerkschaft ver.di verwehrt wurde, einen Informationsstand im Foyer der HAW aufzubauen?

 

4.) Weshalb?

 

5.) Hat dies etwas mit der kritischen Haltung der Gewerkschaft ver.di hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der im ASD beschäftigten Kolleginnen und Kollegen zu tun bzw. damit, dass sich die Gewerkschaft ver.di kritisch zu den Einsparvorhaben des Senates im Bereich Hilfen zur Erziehung in Höhe von ca. 60 Mio. Euro äußert?