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Bußgeldzahlung der HSH Nordbank AG – was wusste der Vorgängersenat?

Freitag, 12.08.2011

Die BaFin hat gegen die HSH Nordbank im September 2010 einen Bußgeldbescheid verhängt. Laut NDR-Berichtvom 13.05.2011 stand dieser im Zusammenhang mit dem sogenannten “Omega 55-Geschäft”.

 

Ich frage den Senat:

 

Wurde der Senat über die Verhängung des Bußgeldes durch die HSH Nordbank AG informiert?

 

1. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und durch wen?

2. Wenn ja, wurde dem Senat der Wortlaut des Bußgeldbescheids der BaFin bekanntgemacht?

3. Wenn ja, welcheVerfehlungen und/oder Tatbestände waren Grund für die Verhängung des Bußgeldes?

4. Wenn ja, welche Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft oder sonstige Personenwurden durch den Senat hierüber zu welchemZeitpunkt und durch welcheMitglieder des Senats informiert?

5. Wenn ja, welchen Einfluss hatte die Verhängung des Bußgeldes auf das Verhalten des auf Veranlassung der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HGV Hamburg gewählten Aufsichtsratsmitglieds während der Verhandlungen des Aufsichtsrats zur Höhe der Abfindung des damals verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden Nonnenmacher?

6. Wenn ja, wurden diesbezügliche Gespräche mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung aufgenommen? Wenn ja, wann ist dies durch wen erfolgt?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Wenn nein, ist der Senat der Ansicht, dass die nichterfolgte Information zukünftig Konsequenzen für das Verhältnis und die Informationswege zwischen Senat und Vorstand der HSH Nordbank AG haben wird? Wenn ja, welche?