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Clusterinitiativen

Dienstag, 24.08.2010

Ende April 2010 hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit angekündigt, der Senat habe beschlossen eine clusterpolitische Gesamtstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Als Gebiete mit aussichtsreichen Potentialen wurden die Bereiche

Erneuerbare Energien, Gesundheitswirtschaft, Kreativwirtschaft und Maritime Industrie genannt. Das Cluster Kreativwirtschaft fällt in die Zuständigkeit der Behörde für Kultur, Sport und Medien, das Cluster Gesundheitswirtschaft in die Zuständigkeit der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Damit werden zukünftig mindestens vier Behörden für die Clusterpolitik zuständig sein. Z.Zt. ist neben der Behörde für Wirtschaft und Arbeit die Behörde für Kultur, Sport und Medien mit der Clusterpolitik Medien und IT sowie die Wissenschaft und Forschung für das Cluster Life Science betraut.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Bedeutung misst der Senat der Clusterpolitik bei und wann wird die Gesamtstrategie vorliegen?

2. Handelt es sich bei der Clusterpolitik um Wirtschaftspolitik und wenn, ja, was spricht dagegen die Clusterpolitik in der Wirtschaftsbehörde zu bündeln bzw. was spricht dafür, die Aufgaben parallel in vier Behörden durchzuführen?

3. Welche besonderen Maßnahmen hat die Behörde für Kultur, Sport und Medien hinsichtlich der Clusterpolitik Medien und IT mit welchem Erfolg seit 2008 ergriffen? Welche besonderen Maßnahmen hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Clusterpolitik Life Science mit welchem Erfolg seit 2005 ergriffen? Wie sah in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsbehörde aus?

4. Wie und mit wem stellen die Behörde für Kultur, Sport und Medien und Behörde für Wissenschaft und Forschung einheitliche Rahmenbedingungen mit gemeinsamen Leitlinien und Standards für die Clusterpolitik her? Wie wird dieses Verfahren ausgebaut, wenn weitere Cluster außerhalb der Behörde für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt werden?

5. Wie und mit welchem Erfolg wird der Wissenstransfer mit den bei der Wirtschaftsbehörde angesiedelten Clustern insbesondere auf den Gebieten Forschung, Entwicklung, Innovation sowie Fachkräfte und Qualifizierung durchgeführt? Wie wird dieses Verfahren ausgebaut, wenn weitere Cluster außerhalb der Behörde für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt werden?

6. Durch welche Maßnahmen wird eine einheitliche Evaluation der Cluster bzw. des Clustermanagements bei der Behörde für Kultur, Sport und Medien, der Behörde für Wissenschaft und Forschung und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit gewährleistet? Wie wird dieses Verfahren ausgebaut, wenn weitere Cluster außerhalb der Behörde für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt werden?

 

7. Durch welche Maßnahmen werden Innovations- und Wachstumspotenzial behördenübergreifend an den Schnittstellen zwischen den bisherigen Clustern erschlossen? Wie wird dieses Verfahren ausgebaut, wenn weitere Cluster außerhalb der Behörde für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt werden?