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CO2-Kompensation bei Dienstflugreisen

Dienstag, 07.06.2011

Im Rahmen der Dienstreisetätigkeit von Bediensteten der hamburgischen Verwaltung werden die durch CO2-Emissionen verursachten Kosten bei Flugreisen einbezogen und Kompensationszahlungen geleistet. Grundlage für die Einbeziehung externer Kosten sind die §§ 5 Abs. 1 Satz 5 und 19 Abs. 2 Hamburgisches Reisekostengesetz (HmbRKG). Der Kompensationsbetrag beträgt laut Verwaltungsvorschrift zum HmbRKG innerhalb Deutschlands für einfache Flüge 6 Euro und für Hin- und Rückflüge 9 Euro. Für die Ermittlung des Kompensationsbetrages bei Auslandsflügen wird der Emissionsrechner von „atmosfair“ (www.atmosfair.de) genutzt. Alle betroffenen Dienststellen führen die Kompensationsbeträge an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ab.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Seit wann wird die CO2-Kompensationsabgabe für Dienstflüge geleistet?

2. Wie viel betragen die summierten Einnahmen aus der CO2- Kompensationsabgabe für Dienstflüge bislang?

3. In ggf. welcher Höhe und für jeweils welche Projekte wurden bereits Mittel aus der CO2- Kompensationsabgabe für Dienstflüge ausgegeben?

4. Für welche Klimaschutzprojekte sollen die zur Verfügung stehenden Mittel der CO2- Kompensationsabgabe für Dienstflüge eingesetzt werden?

5. Wurde der in Drs. 19/4906 erwähnte Kooperationsvertrag mit atmosfair geschlossen?

 Wenn ja: Wann und was beinhaltet er?

 Wenn nein: Warum nicht?

6. Zu welchem Ergebnis führte die Sondierung (siehe Drs. 19/4906), „ob die Unterstützung einzelner Projekte, z. B. in Hamburgs Partnerstädten einen noch unmittelbareren Nutzen erwarten lässt, um ein einzelnes Projekt (beispielsweise in Tansania) mit den Geldern zu unterstützen“?

7. Inwieweit beabsichtigt die zuständige Behörde, die zur Verfügung stehenden Mittel für Klimaschutzmaßnahmen in Hamburg oder der Metropolregion einzusetzen, beispielsweise für noch nicht finanzierte Projekte im Rahmen des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007-2012“?