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Cruiserszene und illegale Straßenrennen in den Hamburger Bezirken

Dienstag, 24.09.2013

Seit Jahren hat sich in Hamburg eine Cruiserszene mit einhergehenden illegalen Straßenrennen und daraus resultieren Gefährdungen des allgemeinen Straßenverkehrs, unnötigen Lärmbelästigungen der betroffenen Anwohner durch aufheulende Motoren und quietschende Reifen und natürlich auch direkten Gefährdungen der überwiegend jungen Teilnehmern an den Illegalen Straßenrennen etabliert. Ein bekannter abendlicher Treffpunkt dieser Szene befindet sich an einer Tankstelle im Gewerbegebiet Allermöhe des Bezirks Bergedorf. Zwecks Gefahrenabwehr zeigt die Polizei mit nicht unerheblichem Personal- und Fahrzeugeinsatz vor Ort Präsenz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1) seit wann hat die Behörde /Polizei die Cruiserszene und illegale Straßenrennen für sich als Problem registriert?

2) Tritt diese sogenannte Cruiserszene über den in Allermöhe bekannten Treffpunkt hinaus auch in anderen Bezirken der Stadt auffällig in Erscheinung?

3) Wie ist diese Szene zu charakterisieren?

4) Sind die an den Treffen beteiligten Fahrzeugführer und -halter der Polizei einschlägig bekannt?

5) An welchen Tagen der Woche und mit welchem Zeitablauf spielen sich diese Treffen im Gewerbegebiet Allermöhe ab?

6) Wie viel Fahrzeuge sind in der Regel an diesen Treffen beteiligt?

7) Wie viel Straßenverkehrsunfälle, Verletzte, oder gar Todesfälle sind unmittelbar auf die Aktivitäten dieser Cruiserszene zurückzuführen?

8) Auf welcher Rechtsgrundlage wird derzeit seitens der Polizei vor Ort gehandelt?

9) Wie viel Polizistinnen und Polizisten kommen durch die Einsatzleitung der Polizei für die Präsenz vor Ort a) regelmäßig b) situationsbedingt zum Einsatz?

10) Wie viel polizeiliche Einsatzzeiten sind der Präsenz vor Ort im Monat unmittelbar geschuldet?

11) Welche Kosten sind bei einem durchschnittlichen Einsatz vor Ort zu kalkulieren?

12) Welche Verstöße dieser Szene wurden bislang offiziell registriert?

13) Wurden zum Beispiel von der Polizei Platzverweise ausgesprochen? Wenn nein, warum nicht?

14) Gibt es das Phänomen der Cruiserszene auch in anderen Bundesländern und wie wird dort mit diesem Problem umgegangen?

15) Welches Konzept zur Gefahrenabwehr wird aktuell von der Polizei verfolgt?

16) Welche Möglichkeiten bestehen vor Ort, die betroffenen Anwohner vor den abendlichen Lärmbelästigungen und Verkehrsbeeinträchtigungen und -gefährdungen zu schützen?

17) Wäre es denkbar, unter Einbindung des Verkehrsübungsplatzes in Rothenburgsort die Szene in ein zur Gefahrenabwehr zu bildendes Konzept einzubinden?

18) Fehlt es zur Eindämmung dieser Szene an einem spezifischen Katalog gesetzlich definierter Sanktionen?