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Das Hamburger Winternotprogramm: Sicherheit, Beratung und Versorgung – auch in Pandemiezeiten

Donnerstag, 14.01.2021

Einleitung für die Fragen:

Das hamburgische Hilfssystem für Obdachlose besteht aus diversen Angeboten und Maßnahmen. Das hamburgische Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe (vgl. Drs. 21/2905 und 21/16901) hat sich bewährt und stellt in großen Teilen ein gut funktionierendes System der Obdach- und Wohnungslosenhilfe dar. Dieses Konzept wird beständig konzeptionell und auch qualitativ weiterentwickelt.

Das Winternotprogramm ist ein Baustein des Hilfesystems, das über die Landesgrenzen hinaus einzigartig ist und mit dem niedrigschwelligen Notübernachtungsangebot in den kalten Wintermonaten (zwischen November bis März) über die ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Auch dieses Jahr ist das Winternotprogramm am 01. November gestartet.

Um den von Wohnungs- und Obdachlosigkeit Betroffenen eine sichere und pandemiegerechte, geschützte Unterkunft zu ermöglichen und den Infektionsschutz für alle Hamburger*innen zu gewährleisten, wurde das Winternotprogramm erweitert.

Mit einer weiteren Tagesaufenthaltsstätte in der Markthalle am Klosterwall mit bis zu weiteren 250 Plätzen wird den obdachlosen Menschen ein niederschwelliger Schutz angeboten.

Zusätzlich wurde eine weitere Unterkunft mit bis zu 250 Schlafplätzen an der Schmiedekoppel in Niendorf eröffnet. Damit soll eine pandemiegerechte lockere Belegung realisiert werden. Mit der Erschließung des neuen Standortes an der Schmiedekoppel sind mehr als 1000 Schlafplätze zusätzlich zum ganzjährigen Hilfsprogrammen vorhanden.

Regelmäßig wird die Forderung formuliert, Einzelunterbringungen in Hotels, Pensionen und vergleichbare Herbergen für alle obdachlose Menschen in Hamburg zu ermöglichen. Basierend auf Drs. 22/2347 wurde festgestellt, dass ca. 75 Prozent der Plätze derzeit belegt werden, und somit eine weitere pandemiegerechte lockere Unterbringung nicht mehr möglich sei. Allerdings wird dabei außer Acht gelassen, dass eben jene Kapazitätsgrenzen bereits unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes ermittelt worden sind. Auch die Auslastung der regulären Tagesaufenthaltsstätten wurde nicht erfragt, was zu einer Entzerrung der Datenlange führt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

Frage 1: Wie ist bisher die Auslastung in den drei Unterkünften im Vergleich zu den pandemiegerechten Kapazitätsgrenzen? (Schmiedekoppel, Friesenstraße und Kollausstraße)

Frage 2: Wurden bis zum Zeitpunkt der Anfrage Hilfesuchende aufgrund von Platzmangel zurückgewiesen?

Frage 3: Wie ist die Auslastung in den regulären Tagesaufenthaltsstätten im Vergleich zu den Kapazitätsgrenzen? (Bitte einzeln nach Kalendertagen auflisten)

Frage 4: Musste bis zum Zeitpunkt der Anfrage auf Hygienestandards aufgrund von Platzmangel verzichtet werden?

Frage 5: Werden in den Unterkünften und Tagesaufenthaltsstätten Corona-Tests durchgeführt?

Frage 6: Wie viele Corona-Infektionen wurden bisher in den vergangenen Monaten in den Unterkünften und Tagesaufenthaltsstätten gemeldet? (Bitte im zeitlichen Verlauf darstellen)

Frage 7: Wie viele Betroffene werden bislang in Einzelunterbringungen untergebracht?

Frage 8: Wie viele Beratungsangebote wurden in den Winternotprogrammen bereits wahrgenommen?

Frage 9: Welche Themen sind Gegenstand der Beratungsgespräche?

Frage 10: Wie viele Menschen konnten bislang im Rahmen des Winternotprogramms an die Regelsysteme herangeführt werden?

Frage 11: Wie viele Menschen konnten bislang durch das Winternotprogramm nachhaltig von der Straße geholt werden?

Frage 12: Welche Bemühungen wurden unternommen, um für Betroffene mit weiter Entfernung zu bisherigen Standorten (aus Bergedorf und/oder Harburg) das Angebot einer Tagesaufenthaltsstätte zu errichten?

Frage 13: Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Winternotprogramms?

Frage 14: Welche überregionalen Kooperationsgremien (Bspw. im Deutschen Städtetag, Bund-Länder-Arbeitsgruppen) gibt es, in denen die Winternothilfen der Kommunen und Bundesländer Gegenstand von Erfahrungsaustausch und fachlicher Abstimmung sind?

Frage 15: Wie wird das Hamburger Winternotprogramm in diesen Gremien bewertet?

Frage 16: Gibt es Überlegungen zur Entwicklung gemeinsamer Standards für die Winternothilfe, beispielsweise um auf Wanderungsbewegungen zwischen den kommunalen Angeboten zu reagieren? Wenn ja, welche gemeinsamen Standards sind dies?