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„Das schwarz-grüne Milliardenprojekt“ – Zeitungsente oder was ist dran?

Montag, 23.08.2010

Laut FOCUS-Online (www.focus.de/politik/deutschland/tid-19541/hamburg-das-schwarz-gruene-milliardenprojekt_aid_542231.html) sei eines der letzten verbliebenen Projekte der schwarz-grünen Koalition die „Verstaatlichung der Energienetze“. In dem Artikel werden sehr konkrete Aussagen zu dem Projekt gemacht, die der Bürgerschaft und der Fragestellerin auf Nachfragen so noch nicht mitgeteilt wurden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

A. Für die Übernahme der Netze sollen Gutachter in Machbarkeits¬studien für den Rückkauf aller Hamburger Verteilnetze Gesamtkosten von „bis zu zwei Milliar¬den Euro“ veranschlagt haben.

 

1. Um welche Machbarkeitsstudien mit welchen Titeln und zu welchen Fragestellungen handelt es sich?

2. Welche Gutachter haben die Machbarkeitsstudien für welche Netze, wann und auf welcher betriebswirtschaftlichen Datenbasis durchgeführt, nachdem Vattenfall jede Datenweitergabe verweigert hat?

3. Wie teilen sich die Gesamtkosten auf die einzelnen Kostenbestandteile und Netze auf?

4. Sind in den Gesamtkosten auch jeweils die Kosten für die Netzentflechtung eingerechnet worden?

5. Trifft es zu, dass die Übernahme der Netze ein – bis zwei Milliarden kostet?

a. Wenn ja – woher stammt die Zahl? Wie konnten die Kosten ermittelt werden, wenn Vattenfall die Herausgabe der erforderlichen Datengrundlagen dafür verweigert und die Bewertungen hinsichtlich des Gasnetzes erst im November abgeschlossen sein sollten?

b. Wenn nein – welchen Betrag nimmt die zuständige Behörde anstatt an?

 

 

B. FOCUS verweist auf einen internen Prüfungsbericht vom 19. März, an dem meh¬rere Behörden mitgearbeitet haben sollen.

 

1. Um welchen Prüfungsbericht handelt es sich und ist ein solcher Prüfungsbericht fertig?

2. Welches Ziel hatte der interne Prüfungsbericht?

3. Welche Behörden waren im Einzelnen daran beteiligt?

4. Welche Ergebnisse hat der Prüfungsbericht im Einzelnen ergeben?

5. Sind in diesem Bericht Finanzierungsalternativen enthalten und wenn ja, wie sehen die im Einzelnen jeweils aus?

6. Sind auch potenzielle Einnahmen aus dem Betrieb der einzelnen Netze gegen gerechnet worden und wenn ja, in welcher Höhe zu den Kosten stehen sie?

7. Welche Kostenblöcke sind jeweils berücksichtigt worden?

 

C. Laut FOCUS soll am 6. Mai eine interne Koalitionsrunde die Gründung von „Hamburg Infrastruktur“ als Dachgesellschaft für die Versorgungsnetze beschlossen haben. Der Senat hatte ein entsprechendes Treffen auf meine SKA Drs. 19/6167 bereits bestätigt, über den Inhalt jedoch nichts Genaueres berichtet.

 

1. Trifft es zu, dass auf diesem Treffen vereinbart wurde, eine Hamburger Infrastrukturgesellschaft „Hamburg Infrastruktur“ zu gründen?

Wenn ja -

a. Welche Aufgaben soll Hamburg-Infrastruktruktur übernehmen?

b. An welche Infrastruktur ist gedacht? Sollen zur Infrastruktur in dem Falle neben den Energienetzen auch die Wasser- und Abwasserinfra¬strukturanlagen, Telekommunikationseinrichtungen, Strassen und Brücken und/oder Gleisanlagen dazugenommen werden?

c. In welcher Rechtsform ist „Hamburg Infrastruktur“ gedacht: als GmbH, AG, Anstalt öffentlichen Rechts, Genossenschaft oder andere?

2. Ist „Hamburg Infrastruktur“ als weitere Tochter von HamburgWasser, als Neugründung der HGV oder in anderweitiger Verortung wie z.B. als Landesbetrieb gedacht?

3. Ist eine Beteiligung privater Energieunternehmen, Netzbetreiber oder Finanzinvestoren vorgesehen? Wenn ja -

a. wer kommt in Frage?

b. in welcher Form soll die Beteiligung erfolgen und bis zu welcher Beteiligungsquote?

 

D. Laut FOCUS soll die Wirtschaftsbehörde in einem Prüfbericht juristische Bedenken gegenüber einer zu niedrigen Bewertung der Netze durch die Stadt gehabt haben.

 

1. Trifft diese Darstellung zu und wenn ja, worin bestehen die Bedenken der Wirt¬schafts¬behörde und wie werden sie begründet?

2. Teilt die zuständige Behörde die Auffassung, dass bestimmte Formen der Bewertung der Netze – z.B. nach Ertragswert – als enteignungsgleicher Eingriff oder als Vermögensabwertung des gegenwärtigen Netzbetreiber gewertet werden kann?

a. Wenn ja – auf welcher Rechtsgrundlage könnte eine derartige Argumentation aufgebaut worden sein?

b. Wenn nein – was spricht dagegen?

 

E. Laut FOCUS hat es Zweifel in der Wirtschaftsbehörde gegeben, dass mit dem Netzerwerb Klimaschutz-, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsziele zu erreichen seien.

 

1. Womit begründet die Wirtschaftsbehörde jeweils ihre Zweifel?

2. Wo ist die von Vattenfall zitierte jährliche Investitionssumme für das Hamburger Stromnetz von 160 Mio. Euro nachprüfbar belegt?

3. Wo ist die von Vattenfall zitierte Aussage belegt, dass diese Investition gerade eben durch den Erlös gedeckt wird?